Italien führt Maut-Erstattung bei Baustellenstaus ein
Wer künftig auf italienischen Autobahnen wegen Baustellen länger im Stau steht, kann unter bestimmten Voraussetzungen Maut zurückfordern. Die neue Regelung ist Anfang Juni 2026 in Kraft getreten und gilt rechtzeitig vor der Sommerreisezeit.
Die Betreiber sind verpflichtet, bei einer deutlichen Überschreitung der üblichen Fahrzeit einen Teil oder sogar die gesamte Maut zu erstatten.
Entschädigung abhängig von Strecke und Zeitverlust
Ob und in welcher Höhe eine Rückzahlung erfolgt, richtet sich nach Fahrstrecke und Verzögerung. Schon bei vergleichsweise kurzen Strecken kann ein Anspruch entstehen:
- bei rund 100 Kilometern Strecke bereits ab etwa 10 Minuten Verspätung
- bei längeren Fahrten sind entsprechend größere Abweichungen erforderlich
- ab etwa zwei Stunden Verzögerung wird in der Regel die volle Maut erstattet
Beispiele zeigen: Bei rund 40 Minuten Verzögerung auf etwa 90 Kilometern sind etwa 75 Prozent der Gebühren möglich, ab rund einer Stunde sogar 100 Prozent.
Antrag nur digital möglich
Die Erstattung erfolgt nicht automatisch. Betroffene müssen diese aktiv über eine zentrale Plattform oder App beantragen, in der die privaten Autobahnbetreiber gebündelt sind.
Zudem gilt:
- Erstattungen werden erst ab einem Betrag von mehr als einem Euro ausgezahlt
- Nachweise wie Mautbelege oder Fahrtdaten sind erforderlich
Einschränkungen bei Anspruch
Nicht jeder Stau führt zu einer Rückzahlung. Ausnahmen gelten insbesondere bei:
- Unfällen
- wetterbedingten Störungen
- Notfall-Baustellen oder kurzfristigen Maßnahmen
Die Entschädigung greift vor allem bei planbaren Baustellen und längeren Einschränkungen.
Für ausländische Fahrer kompliziert
Grundsätzlich gilt die Regelung auch für Fahrer aus dem Ausland. In der Praxis ist die Abwicklung jedoch aufwendig:
- Registrierung erfordert eine italienische Steuernummer
- Beantragung erfolgt ausschließlich digital
- Zusätzlicher bürokratischer Aufwand wird erwartet
Kritik von Verbraucherschützern
Während die Regierung die Maßnahme als Stärkung der Nutzerrechte darstellt, äußern Verbraucherschützer Zweifel an der praktischen Umsetzung.
Sie befürchten unter anderem:
- komplizierte Verfahren
- sowie mögliche Gebührenerhöhungen, mit denen Betreiber die Kosten ausgleichen könnten