DB InfraGO klagt gegen Bundesnetzagentur: VDV fordert Reform

24.07.2026 15:24 Uhr | Lesezeit: 3 min
Neubau Schiene
DB InfraGO klagt gegen die Bundesnetzagentur: Der VDV fordert eine verlässliche Finanzierung der Schieneninfrastruktur und eine Reform der Trassenpreise (Symbolbild)
© Foto: ginton/ AdobeStock

DB InfraGO geht wegen der Gesamtkosten-Obergrenze für 2027 juristisch gegen die Bundesnetzagentur vor. Der VDV hält die Klage für nachvollziehbar und fordert vom Bund verlässliche Mittel für die Schieneninfrastruktur sowie ein dauerhaft tragfähiges Trassenpreissystem.

DB InfraGO hat Klage gegen die Festlegung der Obergrenze der Gesamtkosten für 2027 durch die Bundesnetzagentur eingereicht. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) bewertet diesen Schritt als nachvollziehbar. Hintergrund sind aus Sicht des Infrastrukturbetreibers fehlende Mittel für die Instandhaltung der Schieneninfrastruktur.

Schieneninfrastruktur und Trassenpreise stehen damit erneut im Mittelpunkt der verkehrspolitischen Debatte. Der VDV fordert den Bund auf, die bestehende Finanzierungslücke politisch zu schließen und verlässliche Rahmenbedingungen für Infrastrukturbetreiber, Eisenbahnverkehrsunternehmen und öffentliche Auftraggeber zu schaffen.

„Der Bund muss seiner Verantwortung als Eigentümer endlich gerecht werden. Wenn DB InfraGO mangels belastbarer und verbindlicher Aussagen des Eigentümers den Klageweg gegen die Bundesnetzagentur beschreiten muss, dann zeigt das, wie unzureichend die bisherigen Rahmenbedingungen für die Schiene sind. DB InfraGO hat ein Anrecht auf eine auskömmliche Finanzierung. Die Branche braucht verlässliche Zusagen des Bundes und ein reformiertes, tragfähiges Trassenpreissystem“, sagt VDV-Präsident Ingo Wortmann.

Trassenpreise 2026 bringen Klarheit, aber keine Planungssicherheit

Trassenpreise für 2026 sind mit der Neufestsetzung nun bekannt. Damit steht fest, welche wirtschaftlichen Belastungen die Branche im laufenden Fahrplanjahr tragen muss. Aus Sicht des VDV ist diese Klarheit notwendig, sie kommt jedoch spät.

Planbare Rahmenbedingungen ersetzt die Entscheidung nach Auffassung des Verbands nicht. Der VDV kritisiert, dass wesentliche Entscheidungen unter hohem Zeitdruck getroffen werden und dadurch Unsicherheit für Eisenbahnverkehrsunternehmen, Infrastrukturbetreiber und öffentliche Auftraggeber bestehen bleibt.

„Dass zentrale Entscheidungen unter hohem Zeitdruck und mitten in der Ferienzeit getroffen werden, ist kein Ausdruck von Handlungsfähigkeit, sondern von struktureller Unsicherheit. Genau diese Unsicherheit belastet Eisenbahnverkehrsunternehmen, Infrastrukturbetreiber und öffentliche Auftraggeber gleichermaßen“, findet Wortmann.

SPNV-Finanzierung gerät unter zusätzlichen Druck

Schienenpersonennahverkehr ist aus Sicht des VDV besonders betroffen. Offen bleibt nach Angaben des Verbands, wie die Finanzierung des stärker belasteten SPNV dauerhaft abgesichert werden soll.

Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen sehen sich dadurch zusätzlichen wirtschaftlichen Risiken gegenüber. Diese Belastungen können sie nach Einschätzung des VDV nicht aus eigener Kraft auffangen.

VDV fordert tragfähiges Trassenpreissystem

Trassenpreisreform ist nach Auffassung des VDV seit Langem überfällig. Der Verband fordert, dass der politisch wiederholt formulierte Reformwille nun in konkrete Entscheidungen umgesetzt wird.

Auskömmliche Finanzierungszusagen des Bundes für die Schieneninfrastruktur und ein bezahlbares, planbares sowie dauerhaft tragfähiges Trassenpreissystem sind aus Sicht des VDV erforderlich.

„Mit vorausschauendem Handeln hätte der Gesetzgeber die jetzigen wirtschaftlichen und formalen Verwerfungen vermeiden können. Jetzt muss der Bund liefern: bei der Finanzierung der Infrastruktur und bei der Reform der Trassenpreise“, schließt Wortmann.

HASHTAG


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