Infrastruktur-Zukunftsgesetz: Erste Reaktionen aus der Logistik-Branche

26.06.2026 15:41 Uhr | Lesezeit: 5 min
Ein Wegweiser mit der Aufschrift Infrastruktur und Straßenbau steht vor einer Baustelle auf einer Autobahn mit Fahrbahnerneuerung
Auch der Neubau und Ausbau von Straßen und Brücken soll durch das Infrastruktur-Zukunftsgesetz schneller gehen
© Foto: Wolfgang Filser/ picture alliance

Planungs- und Genehmigungsverfahren sollen künftig deutlich beschleunigt werden. Von Verbänden der Logistik- und Verkehrsbranche kommt mehrheitlich Lob.

Mit den Stimmen von Union und SPD hat der Bundestag am 26. Juni den Entwurf der Bundesregierung für das Infrastruktur-Zukunftsgesetz in der vom Verkehrsausschuss geänderten Fassung beschlossen. Mit der Reform sollen wesentliche Verkehrsinfrastrukturen in das „überragende öffentliche Interesse“ gestellt werden und Planungs- und Genehmigungsverfahren deutlich beschleunigt werden. Das Gesetz bedarf abschließend noch der Zustimmung des Bundesrats.

Opposition sorgt sich um Umweltstandards

In der Aussprache im Bundestag wurde das Infrastruktur-Zukunftsgesetz von der Opposition scharf kritisiert. Unter dem „Deckmantel der Beschleunigung“ wolle die Koalition den Naturschutz sowie Beteiligungsrechte schreddern, so Swantje Michaelsen (Bündnis 90/Die Grünen). Mit Blick auf die im Gesetz verankerten Ersatzgeldzahlungen sprach Jorrit Bosch (Die Linke) von einem „modernen Ablasshandel“. Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder nannte er im Plenum gar den „Henker der Haselmaus“. Der CDU-Politiker hielt dem entgegen: „Wir senken keinen einzigen Standard ab.“ Man mache lediglich Umwelt- und Naturschutz praxistauglicher und besser handhabbar. Der Kritik des AfD-Abgeordneten Ulrich von Zons, dass nun alles Mögliche Priorisierung genieße, auch Raststätten, entgegnete Schnieder: „Fragen Sie mal Lkw-Fahrer – übrigens auch Bürger unseres Landes - welche Voraussetzungen sie dort vorfinden!“

DSLV lobt Stichtagsregelung

Von Verbänden der Logistik- und Verkehrsbranche kam mehrheitlich Lob. Der DSLV Bundesverband Spedition und Logistik sprach in einer Stellungsnahme von einem „längst überfälligen Signal für die Modernisierung der Verkehrsinfrastruktur in Deutschland“. Dass der Bundestag den Kreis der Infrastrukturvorhaben, die im überragenden öffentlichen Interesse liegen, deutlich ausgeweitet hat, sei ein „starkes Bekenntnis zum Wirtschaftsstandort Deutschland“, so Hauptgeschäftsführer Frank Huster. Richtigerweise gehörten neben Schienenwegen und Bundesfernstraßen jetzt auch Lkw-Parkplätze, Flughäfen, Wasserwege und Hafenerweiterungsprojekte dazu, begrüßt der DSLV. Als positiv bewertete der Verband ferner, dass der Bundestag im Gesetz noch eine Stichtagsregelung aufgenommen hat. So könne verhindert werden, dass einmal abgeschlossene Planfeststellungsverfahren wieder aufgerollt werden können und Projekte dadurch verzögert werden.

 „Jetzt kommt es entscheidend darauf an, dass die im Gesetz angelegten Maßnahmen zügig und konsequent umgesetzt werden. Nur so können die bestehenden und zukünftigen Engpässe im Verkehrswegenetz möglichst schnell entschärft werden“, so Huster.

DVF fordert Ausweitung

Auch das Deutsche Verkehrsforum (DVF) fordert eine konsequente Anwendung der Vereinfachungen, um den Investitionshochlauf zu beschleunigen: „Bundesregierung und Bundestag haben im Infrastruktur-Zukunftsgesetz gute gesetzliche Maßnahmen beschlossen, die nun möglichst schnell in die Praxis umgesetzt werden müssen", fordert Florian Eck, Sprecher der DVF-Geschäftsführung. Er fordert jedoch weitergehende Maßnahmen: „Die beschleunigenden Ansätze sollten auf alle Zukunftsinvestitionen ausgeweitet werden und damit grundsätzlich bei allen Versorgungsinfrastrukturen wie Verkehr, Energie und Digitalisierung ihre Wirkung entfalten“, so Eck. Dies gelte auch für die Anwendung des Kompensationsgeldes, um Ausgleichsmaßnahmen für den Umwelt- und Artenschutz projektübergreifend bündeln und finanzieren zu können.

VDV sieht Positives für die Schiene

Ingo Wortmann, Präsident des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) lobte insbesondere „die zusätzlichen Fortschritte bei grenzüberschreitenden Schienenverbindungen sowie bei der planungsrechtlichen Beschleunigung von Schienen- und ÖPNV-Vorhaben“. Besonders positiv aus VDV-Sicht: Künftig können unter anderem Baumaßnahmen im Bereich der Elektrifizierung, Digitalisierung und bei Bahnsteigen, die Leit- und Sicherungstechnik sowie Kreuzungs-, Überhol- und Rangiergleise in einem erweiterten Rahmen plangenehmigungsfrei umgesetzt werden, sofern die jeweiligen Voraussetzungen vorliegen.

Binnenschifffahrtsbranche „außerordentlich erfreut“

Der Bundesverband der Deutschen Binnenschifffahrt (BDB) freut sich nach eigenem Bekunden sogar „außerordentlich“ über die Verabschiedung des Infrastrukturzukunftsgesetzes. „Mit den heutigen Beschlüssen im Bundestag kann die Trendwende bei einer von Sanierungsstau und Überalterung geprägten Wasserstraßeninfrastruktur gelingen“, kommentiert BDB-Geschäftsführer Jens Schwanen die Beschlüsse im Bundestag.

Sämtlichen Ausbauprojekten des „Vordringlichen Bedarfs“ werde im Wasserstraßenausbaugesetz künftig gesetzlich attestiert, dass sie im „überragenden öffentlichen Interesse liegen und der öffentlichen Sicherheit dienen“. Das gelte dann nicht nur für Ausbaumaßnahmen am Mittelrhein, Untermain und im westdeutschen Kanalgebiet, sondern unter anderem auch für Maßnahmen am Niederrhein, die zweiten Schleusenkammern an der Mosel, die Verlängerung der Neckarschleusen und den Ersatzneubau einer Schleuse am Elbe-Seitenkanal. Mit der neuen Einstufung werde es Behörden und Gerichten erleichtert, bei Schutzgüterabwägungen zugunsten der Maßnahmen zu entscheiden, so der BDB.

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