Bundeskabinett beschließt Infrastruktur-Zukunftsgesetz

17.12.2025 13:08 Uhr | Lesezeit: 3 min
Eine Autobahnbaustelle an der A8 bei Pforzheim von Anfang 2025. Dichter Verkehr mit Autos und Lkw fließt in beide Richtungen mit gelben Fahrstreifen. Warnbaken und ein Hinweisschild mit Fahrstreifen, Grenze der Fahrzeugbreite und Tempolimit sind im Vorder
Man woll einen „Modernisierungsschub für Planung und Genehmigung von Infrastrukturprojekten“ einleiten, so das BMV
© Foto: picture alliance/SvenSimon |Frank Hoermann/SVEN SIMON

Künftig sollen Infrastrukturvorhaben im Verkehrsbereich schneller geplant, genehmigt und gebaut werden können, dafür nutzt die Bundesregierung vor allem den Hebel des „überragenden öffentlichen Interesses“.

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch, 17. Dezember, das von Bundesminister Patrick Schnieder (CDU) vorgelegte Infrastruktur-Zukunftsgesetz beschlossen. Damit wolle man „einen grundlegenden Modernisierungsschub für Planung und Genehmigung von Infrastrukturprojekten“ einleiten, so das Bundesverkehrsministerium (BMV). Ziel sei es, Verfahren deutlich zu vereinfachen, zu digitalisieren und erheblich zu beschleunigen, um Sanierungen und Ausbauten schneller umsetzen zu können.

Sanierung und Ausbau beschleunigen

„Wir beenden die Zeit der Dauerverfahren. Deutschland braucht eine Infrastruktur, die Sicherheit, Mobilität und wirtschaftliche Stärke garantiert“, sagte Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder. „Mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz schaffen wir ein modernes, digitales und wegweisendes Planungsrecht. Wir geben Behörden und Unternehmen endlich Tempo, Klarheit und Verlässlichkeit – damit Sanierungen und Ausbauten dort ankommen, wo sie gebraucht werden: auf unseren Straßen, Brücken, Schienen und Wasserwegen.“ Deutschland stehe vor einer zentralen Zukunftsaufgabe: Marode Brücken, überlastete Schienenwege und sanierungsbedürftige Wasserstraßen würden bislang „auf langwierige und komplexe Genehmigungsprozesse“ treffen.

Verfahren effizienter machen

Durch die Vermeidung doppelter Prüfungen in Raumordnungs- und Linienbestimmungsverfahren sollen „Monate bis Jahre eingespart werden“, verspricht das Bundesverkehrsministerium. Durch digitale Verfahren mit Building Information Modeling (BIM) und KI-gestützter Einwendungsbearbeitung sollen sich Prozesse „um bis zu 30 Prozent verkürzen“ lassen, so die Hoffnung. Der Gesetzentwurf nehme die Verfahren zum einen ganzheitlich in den Blick und mache zum anderen dort effizienter und schneller, wo es erforderlich ist. Weitergehende Änderungen im Umweltrecht sollen auf Grundlage der Regelungsvorschläge des BMV durch ein zweites Gesetzgebungspaket bis Ende Februar durch das Bundesumweltministerium vorgelegt werden.

Kritik aus der Opposition

Kritik an den Plänen kommt unter anderem von den oppositionellen Grünen. So sagte Matthias Gastel, Berichterstatter für Bahnpolitik der grünen Bundestagsfraktion: „Deutschland muss seine Priorität auf den am stärksten vernachlässigten Verkehrsträger setzen. Das ist die Schiene. Um schneller voranzukommen, muss auf die wirksamen Instrumente gesetzt werden. Das ist nicht die Zerstörung von Naturschutz und Bürgerrechten.“ Die Beschleunigungen für die Schiene (insbesondere das überragende öffentliche Interesse) seien bereits unter grüner Regierungsbeteiligung im Dezember 2023 verabschiedet worden erinnert Gastel. Das jetzt vorliegende Gesetz sehe vor allem eine Ausweitung des überragenden öffentlichen Interesses auf den Straßenneubau vor. Durch die Ausweitung des überragenden öffentlichen Interesses würden Planungs- und Baukapazitäten weiter auf alle Vorhaben verteilt, wodurch finanzielle und personelle Engpässe entstünden.



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