Speditionen: DSLV warnt vor Unsicherheit bei Versicherungsteuer

18.05.2026 13:34 Uhr | Lesezeit: 3 min
Stockbild Versicherungsbaschluss
Versicherungsteuer: Was für Spediteure jetzt wichtig ist (Symbolbild)
© Foto: Freedomz/ AdobeStock

Sind Verkaufsaufschläge bei Versicherungen steuerpflichtig? Der DSLV sieht Spediteure im Recht – doch ein BFH‑Urteil steht noch aus und sorgt für Unsicherheit.

Bei der Versicherungsvermittlung durch Speditionen ist eine zentrale steuerliche Frage derzeit ungeklärt: Unterliegen sogenannte Verkaufsaufschläge der Versicherungsteuer? Der DSLV – Bundesverband Spedition und Logistik sieht hier aktuell keine Steuerpflicht, warnt jedoch vor zunehmendem Druck durch die Behörden.

Auslöser ist eine aktuelle Abfrage des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt), das Versicherer auffordert, offenzulegen, ob Speditionen bei der Vermittlung von Versicherungen zusätzliche Aufschläge gegenüber ihren Kunden erheben.

BZSt sieht möglichen Steuerfall – DSLV widerspricht

Das BZSt stützt sich auf eine frühere Auslegung des Bundesfinanzministeriums und stellt in den Raum, dass solche Verkaufsaufschläge als Teil des Versicherungsentgelts gelten könnten – und damit steuerpflichtig wären.

Der DSLV widerspricht dieser Einschätzung: Nach Auffassung des Verbands unterliegen zusätzliche Vergütungen, die Spediteure von ihren Kunden erhalten, in der Regel nicht der Versicherungsteuer, sofern sie nicht Bestandteil der Versicherungsprämie sind.

Abgrenzung entscheidend für die Praxis

Für Speditionen ist dabei eine zentrale Differenzierung ausschlaggebend:

  • Wird mit dem Versicherer lediglich eine Netto‑Prämie vereinbart,
    → gilt ein zusätzlicher Aufschlag des Spediteurs als eigenes Entgelt und ist steuerfrei

  • Wird hingegen ein Gesamtpreis zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer abgestimmt,
    → kann der gesamte Betrag – inklusive Aufschlag – als Versicherungsentgelt gelten und somit steuerpflichtig sein

Damit hängt die steuerliche Bewertung maßgeblich von der vertraglichen Gestaltung zwischen Spediteur und Versicherer ab.

Rechtsprechung noch nicht abgeschlossen

Die Rechtslage ist aktuell nicht abschließend geklärt.
Das Finanzgericht Köln hat 2023 entschieden, dass Verkaufsaufschläge unter bestimmten Voraussetzungen nicht der Versicherungsteuer unterliegen.

Das Verfahren ist jedoch noch anhängig:
Der Bundesfinanzhof (BFH) wird am 9. Juli 2026 in der Sache mündlich verhandeln (Az. V R 3/24). Ein endgültiges Urteil steht noch aus.


Konkrete Risiken für Speditionen

Für die Praxis ergibt sich daraus eine erhöhte Rechtsunsicherheit. Problematisch ist vor allem:

  • Versicherer könnten im Zweifel Versicherungsteuer abführen
  • und diese anschließend von den Speditionen zurückfordern
  • zudem drohen steuerliche Prüfungen durch das BZSt


DSLV empfiehlt aktives Vorgehen

Der DSLV rät betroffenen Unternehmen daher, die Anfragen ihrer Versicherer nicht zu ignorieren, sondern zu beantworten. Gleichzeitig sollten Speditionen ihre eigene rechtliche Bewertung klar kommunizieren und prüfen, wie ihre Vertragsgestaltung ausgestaltet ist.

Ziel ist es, mögliche Fehlbesteuerungen und Nachforderungen frühzeitig zu vermeiden.


Kennen Sie schon unseren VR-Rechtsblog?

In unserem VR-Rechtsblog klärt Logistikrechts-Experte und Rechtsanwalt Prof. Axel Salzmann über Vertragsangelegenheiten, Urteile, Versicherungen und vieles mehr rund um Unternehmungsführung und Speditionsalltag auf. Der Zugang zu unseren Blogs ist für Abonnenten kostenfrei. Ein unverbindliches, zwei-monatiges Kennlern-Abo können Sie gerne hier abschließen. 

Sie haben Fragen oder Themen für einen Rechtsblog, die sich unser Expertenteam genauer ansehen soll? Dann schreiben Sie uns gerne eine Mail an verkehrsrundschau@tecvia.com oder wenden Sie sich direkt an unsere Rechtsredakteurin Marie Christin Wiens.


HASHTAG


#Versicherungen

MEISTGELESEN


STELLENANGEBOTE


KOMMENTARE

SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!


NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Die VerkehrsRundschau ist eine unabhängige und kompetente Abo-Fachzeitschrift für Spedition, Transport und Logistik und ein tagesaktuelles Online-Portal. VerkehrsRunschau.de bietet aktuelle Nachrichten, Hintergrundberichte, Analysen und informiert unter anderem zu Themen rund um Nutzfahrzeuge, Transport, Lager, Umschlag, Lkw-Maut, Fahrverbote, Fuhrparkmanagement, KEP sowie Ausbildung und Karriere, Recht und Geld, Test und Technik. Informative Dossiers bietet die VerkehrsRundschau auch zu Produkten und Dienstleistungen wie schwere Lkw, Trailer, Gabelstapler, Lagertechnik oder Versicherungen. Die Leser der VerkehrsRundschau sind Inhaber, Geschäftsführer, leitende Angestellte bei Logistikdienstleistern aus Transport, Spedition und Lagerei, Transportlogistik-Entscheider aus der verladenden Wirtschaft und Industrie.