Das Finanzgericht Köln hat sich zu der Frage geäußert, ob und wann Spediteure, die Kunden eine Warentransportversicherung anbieten, Versicherungssteuer für einen möglichen Verkaufsaufschlag zu leisten haben.
So ist es oft der Fall, dass Spediteure mit einem Versicherer einen Gruppenversicherungsvertrag abschließen, um ihren Kunden einen Versicherungsschutz zu bieten, der Risiken für das Transportgut während der Beförderung absichert. Auf Basis des Gruppenversicherungsvertrags berechnen Spediteure dann dem Kunden eine Prämie und schlagen oft für ihre Aufwendungen eine Provision auf.
Ist dieser Aufschlag als eigenständige Versicherungsprämie zu sehen? Dann würde er der Versicherungssteuer von 19 Prozent unterliegen. Dieser Frage ging das Gericht auf den Grund. Es entschied, dass solche Verkaufsaufschläge auf eine weitergereichte Versicherungsprämie durchaus steuerpflichtig sein können. Allerdings nur unter bestimmten Bedingungen (Aktenzeichen 2U 2132/21 X). Entscheidend ist, was der Spediteur als Versicherungsnehmer mit seinem Versicherer abgestimmt hat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Was genau das Gericht hier entschieden hat, welche möglichen Auswirkungen die Entscheidung für Spediteure haben könnte und was diese nun im Blick behalten sollten, das erklärt Rechtsanwalt Axel Salzmann im aktuellen Rechtsblog der VerkehrsRundschau. Diesen können Abonnenten im Profiportal VRplus frei lesen.