VR-Nachgefragt: Nichtstun keine Option
Seit einem EuGH-Urteil 2022 müssen Spediteure beim Anbieten von Transportversicherungen als Versicherungsvermittler auftreten. Anja Ludwig erläutert im Interview, warum viele Unternehmen noch zögern, welche Spediteure betroffen sind und welche Konsequenzen drohen, wenn man untätig bleibt. Sie gibt Einblick in pragmatische Lösungsansätze und erklärt, warum Handeln jetzt wichtig ist.
Frau Ludwig, seit gut einem Jahr ist uns bekannt, dass auch Spediteure achtsam sein müssen, wenn sie Transportversicherungen anbieten. Der Hintergrund ist ja im Wesentlichen, dass diese unter Umständen als Versicherungsvermittler auftreten. Seither ist aber nicht viel passiert, oder?
Bei uns im Konzern ist seitdem sehr viel passiert - wir haben uns intensiv mit den Auswirkungen des EuGH-Urteils und der dieses Urteil konkretisierenden Auslegungsmitteilung von BaFin und DIHK auseinandergesetzt, eine pragmatische Lösung erarbeitet und diese inzwischen auch digital umgesetzt. Inzwischen ist es unseren Kunden relativ einfach möglich, von uns die erforderliche Auftraggebererklärung zu erhalten und sich bei ihrer zuständigen IHK als produktakzessorischer Vermittler von der Erlaubnispflicht nach Paragraf 34d Gewerbeordnung befreien zu lassen.
Wir haben eine Info-Webseite erstellt und ein…