Einfuhrumsatzsteuer: Logistikbranche fordert Tempo beim Verrechnungsmodell

15.09.2026 12:23 Uhr | Lesezeit: 2 min
Ein Logistiker steht mit Handy und Frachtpapieren im Vordergrund, während ein Lkw auf einer Straße fährt, umrande von dem EU-Flaggensymbol
Die Finanzminister der Länder unterstützen die Einführung des Verrechnungsmodells bei der Einfuhrumsatzsteuer. Logistikverbände sehen darin einen wichtigen Schritt für die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands (Symbolbild)
©Foto: Grispb/stock.adobe.com

DSLV und Deutsches Verkehrsforum begrüßen die geplante Einführung des Verrechnungsmodells bei der Einfuhrumsatzsteuer. Gleichzeitig fordern sie eine deutlich schnellere Umsetzung als bislang vorgesehen.

Die Reform der Einfuhrumsatzsteuer nimmt Fahrt auf. Nach einem Votum der Länderfinanzminister drängen Logistikverbände darauf, das Verrechnungsmodell möglichst früh einzuführen.

Der DSLV Bundesverband Spedition und Logistik sowie das Deutsche Verkehrsforum (DVF) begrüßen die Entscheidung der Finanzminister der Bundesländer, sich dafür einzusetzen, das sogenannte Verrechnungsmodell bei der Einfuhrumsatzsteuer bis Anfang 2030 einzuführen. Zugleich fordern sie aber auch mehr Tempo.

Warum die Einfuhrumsatzsteuer als Wettbewerbsnachteil gilt

Derzeit ist es so, dass die Unternehmen die Steuer beim Zoll vorstrecken müssen. Im Anschluss können sie sich das Geld über die Umsatzsteuervoranmeldung zurückholen.

Importeure in vielen anderen EU-Mitgliedsstaaten hätten diesen Liquiditätsnachteil nicht, wie das Finanzministerium von Nordrhein-Westfalen erklärt. In diesen Ländern werde die Einfuhrumsatzsteuer direkt in der Steueranmeldung verrechnet, ohne dass Geld fließen muss.

„Wer Waren über deutsche Häfen importiert, darf dafür keinen Wettbewerbsnachteil haben“, so Marcus Optendrenk, Finanzminister von NRW. „Allein über den Duisburger Hafen, den größten Binnenhafen Europas, laufen jedes Jahr Güter im Wert von vielen hundert Millionen Euro.“

Verrechnungsmodell soll Liquidität der Unternehmen stärken

Um diesen Wettbewerbsnachteil zu beseitigen, haben mehrere Bundesländer die Reform nun gemeinsam vorangetrieben. NRW hat gemeinsam mit Hamburg, Hessen, Bremen und Bayern die Initiative auf der Finanzministerkonferenz am 10. September eingebracht. Eine gemeinsame Bund-Länder Gruppe hat an dem Konzept für das Verrechnungsmodell gearbeitet und es Ende August vorgestellt.

Die Idee hinter dem Modell: In Zukunft soll es Unternehmen möglich sein, die Einfuhrumsatzsteuer direkt mit dem Vorsteueranspruch verrechnen zu können. Eine Vorfinanzierung würde damit entfallen. Daneben sinkt auch der bürokratische Aufwand.

Die Minister haben nun den Bund gebeten, gemeinsam mit den Ländern die nötigen Gesetzesänderungen auf den Weg zu bringen. Außerdem müssen die Bundesländer ihre IT-Systeme in der Steuerverwaltung entsprechend technisch anpassen.

Verbände sehen Vorteile für Häfen und Logistikstandorte

Die geplanten Änderungen stoßen in der Logistikbranche auf breite Zustimmung. „Die Entscheidung der Finanzministerkonferenz ist ein wichtiger Meilenstein für die Wettbewerbsfähigkeit des Logistik- und Wirtschaftsstandorts Deutschland“, erklärt Frank Huster, Hauptgeschäftsführer des DSLV Bundesverband Spedition und Logistik. „Das bisherige Verfahren bindet erhebliche Liquidität, verursacht zusätzlichen Verwaltungsaufwand und benachteiligt Unternehmen am Importstandort Deutschland gegenüber ihren europäischen Wettbewerbern.“

Er sieht zudem Standortnachteile für deutsche Hafenstandorte, Flughäfen und Logistikdrehscheiben. „Nachteile bei der Einfuhrabwicklung können dazu führen, dass Warenströme und logistische Wertschöpfung in andere europäische Länder verlagert werden. Mit dem Verrechnungsmodell wird diese strukturelle Wettbewerbsverzerrung innerhalb des europäischen Binnenmarktes korrigiert.“

Verbände fordern Einführung deutlich vor 2030

Trotz der positiven Entscheidung sehen die Verbände weiterhin Handlungsbedarf. Der DSLV-Chef begrüßt zwar, dass Bund und Länder nun endlich die rechtlichen, organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Umsetzung schaffen wollen. Er mahnt aber, dass Thema zügiger anzugehen und früher einzuführen.

„Die Wirtschaft wartet seit vielen Jahren auf diese Modernisierung. Deshalb sollte das angestrebte Einführungsdatum nicht als Anlass dienen, die Umsetzung aufzuschieben. Was in vielen europäischen Staaten seit Langem funktioniert, muss auch in Deutschland deutlich früher zur Praxis werden können“, sagt Huster.

Mit ebenso deutlichen Worten äußert sich Heike van Hoorn, DVF-Geschäftsführerin: „Wir haben jetzt nur eine Bitte: Die Umsetzung darf nicht bis 2030 dauern. Es muss schneller gehen.“

DVF sieht Vorteile für den gesamten Wirtschaftsstandort

Der Beschluss sei nicht nur für die Häfen, Flughäfen und Logistikdrehscheiben in Deutschland ein enorm wichtiges Signal, betont sie zugleich die Bedeutung der Reform der Einfuhrumsatzsteuer. „Die Einführung des Verrechnungsmodells hilft dem ganzen Wirtschaftsstandort. Die Ansiedlung von Unternehmen, Investitionen und Arbeitsplätze werden damit unterstützt.“

Nachdem sich die Bundesregierung für das Verrechnungsmodell schon ausgesprochen habe, sei das Votum der Länder entscheidend für den Start der Reform, wie das DVF weiter mitteilt. Der Verband versteht, dass es eine gewisse Zeit braucht, um die rechtlichen und IT-technischen Anpassungen umzusetzen. Allerdings dränge die Umstellung, um der nachlassenden Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Deutschland entgegenzuwirken.

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