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38. BImSchV-Änderung: CO2-Minderungen nur aus erneuerbaren Energien

15.11.2024 09:59 Uhr | Lesezeit: 4 min
Lkw aus Blättern, um den ein Recycling-Symbol kreist, im Hintergrund verschiedene, blasse Symbole
Zur Erfüllung der Treibhausgasminderungsquote überarbeitet das Bundeskabinett die Achtunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes 1,2 (Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen - 38. BImSchV)
© Foto: malp/AdobeStock

Die Novelle der 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung besagt, dass die Mineralölindustrie in den kommenden zwei Jahren nur noch CO2-Minderungen aus erneuerbaren Kraftstoffen und Strom desselben Jahres verwenden darf. Dies soll die THG-Quote im Kraftstoffsektor stabilisieren. Die Verordnung soll noch dieses Jahr in Kraft treten.

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Am Mittwoch, 13. November, beschloss das Bundeskabinett die Änderung der 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV). Diese besagt, dass die Mineralölindustrie in den Jahren 2025 und 2026 nur noch CO2-Minderungen aus erneuerbaren Kraftstoffen und Strom verwenden darf, die auch im selben Jahr erzielt wurden. Damit ist es für die nächsten zwei Jahre nicht möglich, Übererfüllungen der THG-Quote aus der Vergangenheit anzusparen und später anrechnen zu lassen. Dies soll zur Erfüllung der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) beitragen, die aktuell bei 9,35 Prozent liegt und stufenweise auf 25 Prozent im Jahr 2030 steigt. 

Marksignal für erneuerbare Energien im Verkehr

Um die die Nachfrage nach nachhaltigeren Kraftstoffen und Strom auf das von der THG-Quote vorgesehene Niveau zu heben, hat die Bundesregierung die Sofortmaßnahme beschlossen. So werde die jährliche Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen auf den vom Bundes-Immissionsschutzgesetz festgelegten Zielpfad geführt und Investitionsanreize geschaffen, damit auch die Zielerfüllung im Jahr 2030 sichergestellt wird und die EU-Vorgaben für den Klimaschutz im Kraftstoffbereich befolgt werden, wie das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) mitteilte.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke sagte: "Die Bundesregierung sendet heute ein starkes Marktsignal an die Branche für erneuerbare Energien im Verkehr. Mit der Sofortmaßnahme sichern wir den Zielpfad für CO2-Minderungen im Kraftstoffbereich ab und verbessern die wirtschaftliche Situation von Herstellern von fortschrittlichen Biokraftstoffen und grünem Wasserstoff sowie Betreibern von Ladesäulen. Wenn die Nachfrage nach klimaneutralen Alternativen zu fossilen Kraftstoffen steigt, dann stärkt dies auch auf lange Sicht den Klimaschutz im Verkehr."

2025 und 2026 keine Erfüllungsoptionen aus Vorjahren

Quotenverpflichtete und Dritte können ihre CO2-Minderungen und Kraftstoffmengen aus Vorjahren erst wieder im Jahr 2027 einsetzen. Dies werde Berücksichtigung finden, wenn das Bundesministerium noch in diesem Jahr den Entwurf zur Umsetzung der novellierten Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) vorleget. Die Regierungsverordnung kann ohne Befassung im Bundestag oder Bundesrat unverzüglich in Kraft treten.

KMU in Bedrängnis

Der Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) kritisierte, dass diese Änderung der 38. BImSchV die Situation kleiner und mittelständischer Unternehmen ignoriere. Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB),  sagte: „Die neu gefassten Regelungen in der 38. BImSchV werden für die Jahre 2025 und 2026 voraussichtlich eine leicht stabilisierende Wirkung auf dem THG-Quotenmarkt entfalten und damit einer Forderung der Branche nachkommen. Dies geht vor allem auf die Nachbesserung des Referentenentwurfs zurück, nach der auch Überhänge aus der Unterquote für fortschrittliche Biokraftstoffe nicht ins Folgejahr übertragen werden können. Doch lindern diese Maßnahmen lediglich die Symptome, unter denen der Markt leidet! Die massive Übererfüllung der THG-Quote stammt vor allem aus erwiesenermaßen weit überwiegend gefälschten Upstream-Emission-Zertifikaten und vermeintlich fortschrittlichen Biokraftstoffe, welche sehr wahrscheinlich aus umdeklariertem Palmöl stammen. So macht sich die Politik zum Steigbügelhalter des Klimabetrugs!“

„Da die redlichen kleinen und mittelständischen Unternehmen als sogenannte Dritte im Sinne der Verordnung ebenfalls keine Überhänge ins Folgejahr übertragen können, sind sie aus Gründen der Liquidität nun gezwungen, ihre Mengen noch in diesem Jahr zu historisch niedrigen Preisen zu verkaufen. Sie sind schlicht nicht in der Lange bis 2027 zu warten. Dies bringt viele bereits unter Druck stehende Unternehmen noch näher an den Rand des Abgrunds“, betonte Rostek.

Weiter kritisierte Rostek: „Vorrausetzung für eine langfristige Wirksamkeit der Kraftstoffquote ist ein unverzügliches Ende der Anrechnung zweifelhafter Biodieselimporte sowie der Rückabwicklung nicht existierende UER-Vermeidung. Unser Vorschlag ist daher kurzfristig, mittels eines Zulassungsverfahrens für Produzenten fortschrittlicher Biokraftstoffe, ein Instrument zu entwickeln, um Betrügereien am Klimaschutz ein für alle Mal zu verhindern. Zeitgleich muss selbstverständlich einen Ausgleichsmechanismus geschaffen werden, mit dem der nicht erfolgte Klimaschutz aus gefälschten UER-Projekten nachgeholt wird."

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