Ein breites Bündnis aus 18 Verbänden der Energie-, Verkehrs-, Logistik- und Kraftstoffwirtschaft kritisiert den aktuellen Zeitplan zur nationalen Umsetzung der novellierten Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) im Verkehrssektor.
Aus Sicht der Beteiligten entsteht erst dann Planungssicherheit für Investitionen und ein verbessertes Angebot klimafreundlicher Kraftstoffe, wenn der Gesetzentwurf noch rechtzeitig verabschiedet wird. Nur dann könnte das Gesetz, wie im Entwurf geplant, am 1. Januar 2026 in Kraft treten. Das ist nach Einschätzung des Bündnisses aber unrealistisch.
Der vom Bundesumweltministerium (BMUKN) am 19. Juni 2025 vorgelegte Referentenentwurf zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) soll laut aktueller Planung erst im Oktober im Kabinett beschlossen werden. Die erste Lesung im Bundestag ist nicht vor dem 18. Dezember vorgesehen – also in letzter Minute vor der Winterpause. Eine Verabschiedung vor dem geplanten Inkrafttreten ist laut Verbänden damit faktisch ausgeschlossen.
THG-Quotenhöhe unzureichend für 2045-Ziel
So kritisiert das Bündnis die im Entwurf vorgesehene Höhe der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote):
- Bereits im Vorjahr hatten sich 19 Verbände und Verbraucherorganisationen für ein Ziel von 40 Prozent bis 2030 ausgesprochen.
- Der nun geplante Wert von 25 Prozent bis 2030 bleibe auch unter Berücksichtigung der geplanten Streichung der Doppelanrechnung für fortschrittliche Biokraftstoffe deutlich hinter diesen Forderungen zurück.
Die THG-Quote gilt als zentrales marktwirtschaftliches Instrument zur Dekarbonisierung des Verkehrs. Sie ermöglicht nach Angaben der Verbände eine haushaltneutrale Finanzierung für erneuerbare Energieträger und den Aufbau entsprechender Infrastruktur. Damit sie ihre volle Wirkung entfalten könne, brauche es ambitioniertere Zielpfade. Die im Referentenentwurf vorgesehenen Werte für die Quote reichen nach Sicht der Verbände nicht aus, um das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen:
- Nur 25 Prozent bis 2030
- 53 Prozent bis 2040
- Aber: 100 Prozent bis 2045 (Klimaneutralität laut Bundesklimaschutzgesetz)
Zwischen 2040 und 2045 müsste die Quote demnach also in nur fünf Jahren von 53 auf 100 Prozent steigen – für das Bündnis ein unrealistisches Ziel.
Zeitverzug gefährdet Umsetzung und Investitionen
Ein Sprecher des Bündnisses mahnt: „Wer Klimaschutz im Verkehr ernst nimmt, darf mit der RED III nicht bis Weihnachten warten.“ Schon jetzt gerate der Markthochlauf klimafreundlicher Antriebstechnologien ins Stocken. Deshalb müssten Kabinettstermin und Beginn des parlamentarischen Verfahrens vorgezogen werden.
Der Zeitplan verkenne die Dringlichkeit im Verkehrssektor, heißt es weiter. In der Folge könnten zentrale Maßnahmen zur Treibhausgasminderung erst 2027 greifen oder rückwirkend in Kraft treten – mit erheblichen Risiken für Planung und Investitionen.
Die Verbände fordern deshalb eine Verabschiedung des Gesetzes noch im Jahr 2025. Der aktuelle Zeitplan stehe im klaren Widerspruch zum Koalitionsvertrag, der eine „zeitnahe Umsetzung“ der RED III vorsehe. Die beteiligten Akteure stünden bereit. Sie benötigten jetzt ein klares Signal, dass die Bundesregierung ihre Klimaziele im Verkehr ernst nehme und verlässliche Rahmenbedingungen schaffe.