Lkw-Maut soll ab 2028 Autobahnen finanzieren

06.11.2026 14:52 Uhr | Lesezeit: 3 min
Baustelle auf der Autobahn A40 bei Mülheim-Winkhausen
Symbolbild: Milliardenkredite für Autobahnen - Das plant der Bund
©Foto: picture alliance / Jochen Tack | Jochen Tack

Die Autobahn GmbH soll Kredite aufnehmen und Lkw-Maut-Einnahmen erhalten. Die Regierung verspricht Planungssicherheit, der Rechnungshof warnt vor Risiken.

Die Bundesregierung will die Finanzierung der deutschen Autobahnen grundlegend neu aufstellen. Die Autobahn GmbH des Bundes soll ab 2027 Kredite aufnehmen und Anleihen ausgeben können. Ab 2028 sollen zudem Einnahmen aus der Lkw-Maut direkt an die Gesellschaft fließen. Der Bundestag hat den Gesetzentwurf nun erstmals beraten.

Bundesverkehrsminister Steffen Bilger (CDU) verspricht sich davon mehr Planungssicherheit für langfristige Infrastrukturprojekte. Aus der Opposition und vom Bundesrechnungshof kommt dagegen deutliche Kritik. Im Mittelpunkt stehen mögliche Mehrkosten, Verschuldungsrisiken und die künftige parlamentarische Kontrolle.

Autobahn GmbH soll Kredite aufnehmen können

Bislang finanziert sich die Autobahn GmbH im Wesentlichen über den Bundeshaushalt. Für 2027 sind rund 10,3 Milliarden Euro für Investitionen sowie Betriebs- und Verwaltungsausgaben vorgesehen. Hinzu kommen Mittel aus dem Sondervermögen für die Modernisierung der Infrastruktur.

Das Verkehrsministerium sieht jedoch zusätzlichen Finanzbedarf. Insbesondere für den Aus- und Neubau von Autobahnen fehlen nach Einschätzung des Bundes Mittel.

Künftig soll die Finanzierung deshalb auf drei Säulen stehen: Haushaltsmittel, Nutzerfinanzierung und privates Kapital. Kredite und Anleihen sollen ausschließlich für Investitionen und damit verbundene Planungsleistungen genutzt werden dürfen.


Lkw-Maut soll direkt in Autobahnen fließen

Für die Transportbranche besonders relevant ist die geplante Verwendung der Lkw-Maut. Ab 2028 soll die Autobahn GmbH den Infrastrukturanteil der Mauteinnahmen erhalten. Dieser beläuft sich derzeit auf rund 4,5 Milliarden Euro jährlich.

Im Gegenzug sollen die direkten Haushaltsmittel für die Autobahn GmbH entsprechend reduziert werden.

Die Bundesregierung erhofft sich von der neuen Struktur eine langfristigere Finanzierung von Brücken-, Tunnel- und Fahrbahnprojekten. Zudem soll sie zusätzliche Möglichkeiten für öffentlich-private Partnerschaften schaffen. Eigentümer des Autobahnnetzes bleibt weiterhin der Bund.



Bundesrechnungshof warnt vor Verschuldungsrisiken

Der Bundesrechnungshof sieht die Reform kritisch. Nach seiner Einschätzung lässt der Gesetzentwurf wesentliche Fragen offen. Dazu gehört insbesondere, wie hoch sich die Autobahn GmbH künftig verschulden darf.

Problematisch sei zudem, dass Zinsen und Tilgung langfristig aus den Einnahmen der Gesellschaft finanziert werden müssen. Dadurch könnten Kredite zwar kurzfristig zusätzliches Geld für Investitionen ermöglichen, den finanziellen Spielraum in späteren Jahren aber wieder einschränken.

Der Rechnungshof kommt deshalb zu dem Ergebnis, dass der Gesetzentwurf in seiner bisherigen Form nicht entscheidungsreif sei.

Opposition kritisiert möglichen „Schattenhaushalt“

Auch im Bundestag stößt das Vorhaben auf Widerstand. Abgeordnete von AfD, Grünen und Linken kritisieren insbesondere die mögliche Verlagerung von Schulden aus dem Bundeshaushalt in eine bundeseigene Gesellschaft.

Ein weiterer Streitpunkt sind die Finanzierungskosten. Kritiker argumentieren, dass der Bund selbst günstigere Kredite aufnehmen könne als die Autobahn GmbH und eine Finanzierung über den Kapitalmarkt Infrastrukturprojekte damit verteuern könnte.

Zudem gibt es Bedenken, dass der Bundestag künftig weniger unmittelbar über die Mittelverwendung entscheiden könnte.


Logistikbranche braucht verlässliche Autobahnfinanzierung

Für Transport- und Logistikunternehmen ist die grundsätzliche Zielsetzung der Reform von hoher Bedeutung. Rund 13.000 Kilometer Autobahn müssen betrieben, erhalten und vielerorts modernisiert werden. Insbesondere der Zustand zahlreicher Brücken und Fahrbahnen führt bereits heute zu Baustellen, Umwegen und zusätzlichen Kosten im Straßengüterverkehr.

Entscheidend wird im weiteren Gesetzgebungsverfahren deshalb sein, ob das neue Finanzierungsmodell tatsächlich zusätzliche und langfristig verfügbare Investitionsmittel schafft oder bestehende Finanzierungsprobleme lediglich in die Autobahn GmbH verlagert.




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