EU-Rat stimmt Änderungen der CO2-Flottengrenzwerte für Lkw-Hersteller zu

31.03.2026 08:12 Uhr | Lesezeit: 2 min
Henrik Stedt von Scania lädt an einer Ladesäule des Typs Megawatt Charging System (MCS) einen E-Lkw. Am Rasthof Lipperland Süd an der Autobahn A2 wird ein Megawatt-Ladepark für E-Lastkraftwagen eröffnet
Der Absatz an E-Lkw und die fehlende Ladeinfrastruktur an Autobahnen Europas erschwert den Nutzfahrzeugherstellern, ihre von der EU-vorgegeben CO2-Reduktionsziele zu erreichen. Die EU-Kommission hat daher eine Änderung einer EU-Verordnung vorgeschlagen. Nun hat der EU-Ministerrat zugestimmt (Symbolbild)
© Foto: picture alliance/dpa | Friso Gentsch

Damit können die Vorschläge der EU-Kommission aus dem Dezember in Kürze in Kraft treten. Wie die zugrundeliegende Berechnungsmethode den Herstellern mehr Flexibilität zum Erreichen ihrer CO2-Ziele erlaubt.

Der EU-Rat hat eine Änderung der Verordnung über CO2-Emissionsnormen für schwere Nutzfahrzeuge angenommen. Basis dafür waren Vorschläge der EU-Kommission zu CO2-Flottengrenzwerten im Rahmen ihres Automobilpaketes aus dem Dezember 2025.

Die nun vom Rat verabschiedete Änderung bei den CO2-Flottengrenzwerten für schwere Nutzfahrzeuge tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft.

Die geänderte Verordnung erlaube den Herstellern mehr Flexibilität, um ihre CO₂-Emissionsreduktionsziele für 2030 trotz der aktuellen strukturellen Herausforderungen erreichen zu können, erklärt der Rat weiter. Zu den aktuellen Herausforderungen gehört demnach auch der langsame Ausbau der Ladeinfrastruktur an den Autobahnen. Die langfristigen Reduktionsziele müssten die Hersteller aber trotzdem erreichen, hier gebe es keine Änderung.

Emissionsreduktionskurve mit linearem Verlauf

In den geltenden EU-Rechtsvorschriften werden CO₂-Emissionsreduktionsziele für neue schwere Nutzfahrzeuge, einschließlich Lastkraftwagen, Bussen und Reisebussen, festgelegt – und zwar eine Verringerung um

  • 15 % ab 2025,
  • 43 % ab 2030 und schließlich
  • 90 % bis 2040.

Als Nachweis darüber, dass sie die Ziele einhalten, können die Hersteller schwerer Nutzfahrzeuge Emissionsgutschriften erhalten, wenn die Leistung ihrer Flotte besser ist als eine vordefinierte „Emissionsreduktionskurve“. Diese Kurve hat einen linearen Verlauf und verbindet Ziele zwischen Fünfjahreszeiträumen.

Neu: Emissionsgutschriften für Herstellerspezifische Ziele

Neu ist nun, dass die Hersteller zwischen 2025 und 2029 Gutschriften ansammeln können, wenn ihre Emissionen unter ihren eigenen spezifischen jährlichen CO₂-Emissionszielen und nicht unter der strengeren linearen Reduktionskurve liegen.

Die aktualisierte Berechnungsmethode für die Gutschriften gilt nicht für alle Nutzfahrzeuge, sondern nur für:

  • schwere Lastkraftwagen (über 16 t) und
  • bestimmte Buskategorien (über 7,5 t).

Stadtbusse profitieren dagegen von der Regelung nicht. Die Einführung emissionsfreier Busse sei bereits weit fortgeschritten und sie seien weniger stark abhängig von Autobahninfrastruktur für den Fernverkehr, begründet der Rat dies.

Rasche Verabschiedung mit dem Ziel, Rechtsicherheit zu garantieren

Die befristete und gezielte Flexibilität helfe Herstellern, in den Jahren vor 2030 mehr Emissionsgutschriften zu erhalten. Das erleichtere ihnen, die Ziele ab 2030 einzuhalten. Außerdem solle sie einen Anreiz bieten, emissionsfreie schwere Nutzfahrzeuge früher einzuführen.

Rat und Europäisches Parlament hätten sich rasch darauf geeinigt, den Kommissionsvorschlag ohne weitere Änderungen anzunehmen, um Rechtssicherheit für den Verkehrssektor zu gewährleisten.

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