Fördermöglichkeiten für grünen Transport 2025 – Übersicht & Tipps
Fördermöglichkeiten für grünen Transport 2025 – Übersicht & Tipps
10.07.2025 12:45 Uhr | Lesezeit: 7 min
Wie lässt sich grüner Transport finanzieren? Eine Möglichkeit sind Fördergelder und vergünstigte Kredite vom Staat. Dabei gibt es einiges zu beachten (Symbolbild)
Welche staatlichen Förderungen gibt es 2025 für nachhaltige Logistik und Transportwesen? Ein Überblick über Zuschüsse, Kredite und steuerliche Vorteile für E-Lkw, Digitale Tools zur Effizienzsteigerung sowie Ladeinfrastruktur.
Es gibt viele verschiedene Wege, Güter nachhaltiger zu transportieren: Eine effizientere Routenplanung, Telematik und weitere IT-Tools können Kraftstoff, doppelte Wege und Zeit sparen. Der Umstieg vom Diesel-Antrieb auf Bio-LNG, Bio-CNG (Biomethan), Elektro- und Brennstoffzellen-Lkw oder Trailer mit E-Achsen können bei CO2-Einsparungen helfen. Ebenfalls eine Möglichkeit ist der multimodale Transport über Straße, Schiene und Wasserstraße – wo er denn überhaupt machbar ist und nicht etwa am Sanierungsstau bei der Bahn scheitert.
Genau prüfen und Förderstrategie für den Fuhrpark entwickeln
Dabei ist es egal, ob es sich um Speditionen, Transportunternehmen, Kurier-, Express- und Paketdienstleister oder Lieferdienste handelt: Einsparungen sind bei allen möglich, wenn auch die jeweiligen Rezepte und Bedarfe individuell verschieden sein können und strategisch genau durchdacht werden sollten.
Während sich manche Dinge auch ohne Förderung umsetzen lassen, kann es bei anderen Themen helfen, staatliche Unterstützung zu erhalten – ob in Form von Förderkrediten oder Zuschüssen. Und manche Themen – wie der Ein- beziehungsweise Umstieg in die Elektromobilität – lassen sich für einige Unternehmen mit Hilfe von Fördermitteln für den nachhaltigen Güterverkehr überhaupt erst stemmen.
„Grundsätzlich sollte man sich zuerst überlegen: Muss ich jede Förderung in Anspruch nehmen oder ist es nicht besser, das, was gefördert wird, aus einer eigenen Motivation heraus anzugehen? Weil es so möglicherweise effizienter abzuwickeln ist“, gibt Carsten Hansen, Leiter Grundsatzfragen und Innenstadtlogistik beim Bundesverband Paket und Expresslogistik (BIEK), zu bedenken.
„Es sollte die Regel sein, sich zuerst zu überlegen, was man aus eigener Kraft umsetzen kann, um sein Geschäft zu optimieren. So lässt sich möglicherweise mit weniger Ressourcen das gleiche Ziel erreichen. Wenn ein Unternehmer eine Idee hat, die seine Geschäftstätigkeit effizienter und produktiver macht, kann es klüger sein, nicht auf Förderung zu warten.“
Analyse vorab: Fördermittel muss zum Bedarf des Logistikers passen
Bevor ein Unternehmen nach Förderprogrammen schaut, sollte es daher eine Bedarfsanalyse durchführen:
Was für ein Projekt möchte ich im Unternehmen umsetzen, um Waren nachhaltiger und CO2-arm oder gar CO2-neutral von A nach B zu liefern?
Was muss etwa ein E-Lkw oder E-Lastenrad dafür können (Reichweite, Ladevolumen, Einsatzbereich),
wie groß muss die Ladeinfrastruktur vor Ort ausgelegt sein,
wie hoch sind die Kosten und wann rechnet es sich?
Förderung beantragen: Worauf ist grundsätzlich zu achten?
Außerdem ist es unter anderem wichtig, sich über die Förderaufrufe zu informieren und genau zu lesen, welche Voraussetzungen und technischen Anforderungen dieser gegebenenfalls stellt und wie der Antrag zu stellen ist. Auch sollte das Unternehmen schauen, welche Unterlagen einzureichen sind, damit es diese schon einmal vorbereiten kann. Bevor die Zusage des Projekträgers, bei dem man den Antrag eingereicht hat, nicht da ist, sollte man noch keines der beantragten Fahrzeuge, Komponenten oder IT-Tools kaufen oder beauftragen. Es sei denn, dies wird explizit im Förderprogramm oder Förderaufruf erlaubt.
Je nach Förderprogramm sind solche Aufrufe laufend, ein oder mehrmals im Jahr möglich. Sie können sich thematisch in ihrem jeweiligen Förderschwerpunkt auch unterscheiden.
Bei manchen Förderprogrammen gibt es ein zweistufiges Verfahren: Erst müssen Unternehmen eine Projektskizze einreichen und nach Aufforderung danach dann den eigentlichen Antrag für die Fördergelder.
Bei anderen ist es ein einstufiges Verfahren, bei dem „nur“ ein Antrag einzureichen ist. Es gibt Programme, die nach Ende der Antragsfrist die Auswahl der gewährten Anträge über bestimmte Kriterien durchführen. Bei anderen gilt das Windhundprinzip: Die Gewährung der Zuschüsse ist dabei vom Einreichungsdatum abhängig.
Lohnt es sich? Aufwand und Nutzen gegenchecken
Außerdem gilt es, die möglicherweise für den unternehmenseigenen individuellen Bedarf geeigneten Förderprogramme zu analysieren:
lohnt sich der Aufwand, die Förderung zu beantragen?
Passt das Programm zu dem ermittelten Bedarf des Unternehmens?
Ist es berechtigt, Gelder aus dem Förderprogramm zu erhalten?
Hilfe und Rat beim Thema CO2-neutraler Transport suchen
Gegebenenfalls können Fördermittelberater bei diesen Fragen auch weiterhelfen und über geeignete staatliche Zuschüsse für alternative Antriebe beraten. Auch manche E-Lkw-Hersteller bieten Unterstützung an, etwa bei Fragen zu Ladeinfrastruktur oder Netzanbindung oder zum Thema Finanzierung der Fahrzeuge.
Ein Überblick über Förderprogramme für grünen Transport
Was für wichtigste Fördermöglichkeiten im Bereich grüner Transport und elektrischer Güterverkehr es aktuell gibt, erfahren Unternehmen im folgenden Überblick – thematisch unterteilt in Digitales sowie Fahrzeuge und Fuhrpark. Dabei liegt der Fokus auf bundesweiten Programmen.
Fördergelder für digitale Tools, die bei der CO2-Einsparung in Transport und Logistik helfen, gibt es zwar einige, aber nicht jedes passt wirklich und manche erfordern von Unternehmen einen recht hohen Bearbeitungs- und Betreuungsaufwand (Symbolbild)
Tabelle Digitale Tools: Zuschüsse für Telematik & IT-Systeme in der nachhaltigen Logistik
Name
Inhalt
Höhe
Kontakt
Antragsverfahren
Fristen
Ende der Förderrichtlinie
Fördergeber
Weitere Informationen
Umweltschutz und Sicherheit
Gefördert werden fahrzeugbezogene oder effizienzsteigernde Maßnahmen bei Lkw ab 3,5 Tonnen. Dazu zählen voraussichtlich (derzeit gibt es nur die Fördermittelliste von 2024) Telematiksysteme, Software zur Routen- und Tourenplanung, bestimmte Lkw-Reifen, Windleitkörper und vieles mehr
Höchstens 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben werden gefördert. Fördersatz je schweres Nutzfahrzeug von bis zu 2.000 Euro multipliziert mit der Anzahl der Fahrzeuge, die bis zum 1.12.2024 auf das Unternehmen zugelassen waren. Höchstbetrag: Je Unternehmen maximal 33.000 Euro pro Jahr. De-Minimis—Beihilfen dürfen Innerhalb von drei Jahren laut EU-Vorgaben nicht mehr als 300.000 Euro sein. Förderung abhängig von Haushaltsmitteln
Einstufiges Verfahren. Es können pro Jahr bis zu drei Folgeanträge gestellt werden. Windhund-Verfahren. Antrag über das e-Serviceportal des BALM (externer Link)
Fristen richten sich nach den Förderaufrufen (der aktuelle Förderaufruf für 2025 ist angekündigt, aber ein genauer Terminbeginn steht noch nicht fest. Das Ende der Beantragungsfrist ist am 1. September 2025)
Ziel der Förderung sind datenbasierte Innovationen in den Bereichen Mobilität, Logistik und Infrastruktur. Der Zuschuss fördert Forschungen, mit denen digitale Daten im Mobilitätskontext vernetzt und genutzt werden. Diese Nutzung muss in anwendungsbezogenen Einzel- und Verbundprojekten mit hohem Innovationsgrad stattfinden, verbunden mit hohem technischem oder wirtschaftlichem Risiko. Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein. Voraussetzung für eine Förderung ist der theoretische oder praktische Bezug zu Daten aus dem Geschäftsbereich des BMV. (Beispiel: DAWN-LM)
Aktuell liegt die Zuschusshöhe bei bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten (Antrag auf Kostenbasis,AZK) und ist abhängig von der Unternehmensgröße, Kleine Unternehmen erhalten die höchste Förderquote. Für KMU sind Zuschläge zur Förderung möglich
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR)
zweistufiges Verfahren (Einreichung einer Projektskizze, darauf folgend Antragsstellung), aktuelle Förderaufrufe sind zu beachten. Antragsstellung: über PT-Outline, das Einreichungstool des DLR-PT
4. Förderaufruf der Förderlinie 1: laufend bis 31. Dezember 2025; derzeit kein Förderaufruf der Förderlinie 2
31.12.25, Geplant ist eine Nachfolge-Förderrichtlinie
Das Darlehen ist gedacht für Investitionen in klimafreundliche Fahrzeuge, in die Infrastruktur (Ladesäulen, Be- und Entladen) und für nachhaltige IKT für Mobilität. Technische Mindestanforderungen der KfW sind zu erfüllen, bestimmte Vorhaben schließt die Bank generell von Finanzierungen aus
Darlehen von bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 50 Millionen Euro pro Vorhaben, die Mindestlaufzeit des Darlehens ist festgelegt
Die KfW nennt aus dem Bereich Logistik und Transport beispielhaft Flottenmanagementlösungen und Kosten für Echtzeit-Verfolgung von Paketen und Containern und den Aufbau einer Big-Data-Infrastruktur
Zinsverbilligter Kredit. Möglicher Zuschuss abhängig davon, wie anspruchsvoll das Vorhaben ist. Zuschusshöchstbetrag sind 200.000 Euro. Bei einer „High-End-Digitalisierung“ liegt der Kreditbetrag bei maximal 25 Millionen Euro und der Zuschuss bei bis zu 5 Prozent auf den ausgezahlten Kreditbetrag, verbindlich fest legt die KfW dies aber erst in der Zuschusszusage
Die Umstellung des Fuhrparks auf alternative Antriebe oder Effizienzverbesserungen am Fahrzeug (Windleitkörper), die CO2 einsparen, kosten Geld. Förderprogramme können unterstützen. Derzeit sind bundesweite Förderprogramme zu diesem Themenkomplex aber eher rar gesät (Symbolbild)
Tabelle Flottenumrüstung: Fördergelder und vergünstigte Kredite für E-Lkw, alternative Antriebe, Tank- und Ladeinfrastruktur sowie Komponenten zur Reduktion von CO2-Emissionen
Name
Inhalt
Höhe
Kontakt
Antragsverfahren
Fristen
Ende der Förderrichtlinie
Fördergeber
Weitere Informationen
Umweltschutz und Sicherheit
Gefördert werden fahrzeugbezogene oder effizienzsteigernde Maßnahmen bei Lkw ab 3,5 Tonnen. Dazu zählen voraussichtlich (derzeit gibt es nur die Fördermittelliste von 2024) Telematiksysteme, Software zur Routen- und Tourenplanung, bestimmte Lkw-Reifen, Windleitkörper und vieles mehr
Höchstens 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben werden gefördert. Fördersatz je schweres Nutzfahrzeug von bis zu 2.000 Euro multipliziert mit der Anzahl der Fahrzeuge, die bis zum 01.12.2024 auf das Unternehmen zugelassen waren. Höchstbetrag: Je Unternehmen maximal 33.000 Euro pro Jahr. De-Minimis-Beihilfen dürfen innerhalb von drei Jahren laut EU-Vorgaben nicht mehr als 300.000 Euro sein. Förderung abhängig von Haushaltsmitteln
Einstufiges Verfahren. Es können pro Jahr bis zu drei Folgeanträge gestellt werden. Windhund-Verfahren. Antrag über das e-Serviceportal des BALM (externer Link)
Fristen richten sich nach den Förderaufrufen (der aktuelle Förderaufruf für 2025 ist angekündigt, aber ein genauer Terminbeginn steht noch nicht fest. Das Ende der Beantragungsfrist ist der 1. September 2025)
Der Zuschuss fördert serienmäßige und fabrikneue E-Lastenfahrräder oder -anhänger mit einer Nutzlast von mindestens 170 Kilogramm (es gibt hier auf der Webseite des BAFA eine Positivliste). Die gewerbliche Nutzung ist nachzuweisen. Vor Erhalt des Bewilligungsbescheides darf kein Beschaffungsauftrag erteilt und kein Rad gekauft sein. Es besteht eine Zweckbindungsfrist von drei Jahren
Die Zuschusshöhe liegt bei 25 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 3500 Euro pro E-Lastenrad oder –anhänger mit E-Antrieb
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA); ELR@bafa.bund.de
einstufiges Verfahren. Antragsstellung: elektronisch über das Antragsportal des BAFA, ein Angebot, der geplante Einsatzzweck und Nachweis über den Wirtschaftszweig sind mit einzureichen
einzureichen jederzeit bis Ende der Projektlaufzeit im Juni 2027
Umweltfreundliche Bordstrom- und mobile Landstromversorgung von See- und Binnenschiffen
Gefördert werden alternative Technologien von Schiffsenergiesystemen, um den Energieverbrauch (Bordstrom) durch konventionelle Kraftstoffe zu reduzieren ebenso wie Infrastrukturen für eine Landstromversorgung oder für weitere alternative Kraftstoffe. Zuschüsse gibt es für die bordseitige Aus- und Umrüstung mit entsprechenden Bordstromversorgungssystemen oder für mobile Landstromversorgungssysteme. Dazu zählen unter anderem Energiespeicher und Brennstoffzellen. Voraussetzung für die Landstromförderung: Die Infrastruktur muss gleichberechtigt und diskriminierungsfrei zu Marktbedingungen nutzbar sein
Bordstrom:Maximal 40 Prozent der zuwenungsfähigen umweltschutzbedigungten Investitionsmehrausgaben sind förerbar. Allerdings gibt es einen erhöhten Zuschuss für KMU: Für kleine Betriebe wird die Quote um 20 Prozentpunkte, für mittlere um 10 Punkte erhöht. Landstrom: maßnahmenbezogene Investitionsausgaben werden mit maximal 80 Prozent bezuschusst, der Zuwendungshöchstbetrag liegt bei 5,5 Millionen für Seehäfen und 2,2 Millionen für Binnenhäfen
Einstufiges Verfahren: Ausgewählt wird nach Priorisierungskriterien unter den eingegangenen Anträgen im Drei-Monats-Zyklus, Antragsstellung über elektronisches Formularsystem easy.Online (externer Link)
Laufend bis drei Monate vor Ende der Geltungsdauer der Richtlinie
Das Darlehen ist gedacht für Investitionen in klimafreundliche Fahrzeuge, in die Infrastruktur (Ladesäulen, Be- und Entladen) und für nachhaltige IKT für Mobilität. Technische Mindestanforderungen der KfW sind zu erfüllen, bestimmte Vorhaben schließt die Bank generell von Finanzierungen aus
Darlehen von bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 50 Millionen Euro pro Vorhaben, die Mindestlaufzeit des Darlehens ist festgelegt
Das Darlehen gibt es für Anlagen zum Erzeugen von Strom aus erneuerbaren Energien (Modul C verpflichtend) und weiterer CO2-mindernder Maßnahmen in Kombination mit integrierten Mobilitätsvorhaben (Modul F). Förderbar sind etwa Ladepunkte und Wasserstofftankstellen, E-Lkw, elektrisch betriebene Züge, CO2-arme Güterschiffe. Der erzeugte Strom muss für die Eigenversorgung und für den Fuhrpark eingesetzt werden.
Zinsverbilligter Kredit. Darlehen von bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 50 Millionen Euro pro Vorhaben
Anmerkung zur Tabelle: Ob es zu einer weiteren Förderung im Rahmen des Nationalen Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie Phase II (NIP) – Maßnahmen der Marktaktivierung – Schwerpunkt Nachhaltige Mobilität, oder einem Wiederaufleben des Ende 2025 auslaufenden Förderprogramms Energiemindernde Komponenten EMK kommt, lässt sich zum derzeitigen Zeitpunkt (Anfang Juli 2025) noch nicht abschätzen.
Neben den bundesweiten Förderprogrammen, die Logistik- und Transportunternehmen bei der grünen Transformation unterstützen, gibt es auch einige Bundesländer, die das Thema mit Fördergeldern vorantreiben wollen (Symbolbild)
Tabelle Regionale Förderprogramme: Was Bundesländer für nachhaltige Mobilität bieten – eine kleine Auswahl
Land
Name
Inhalt
Höhe
Kontakt
Antragsverfahren
Fristen
Ende der Förderrichtlinie
Fördergeber
Weitere Informationen
NRW
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zum Ausbau von Lade- und Wasserstofftankinfrastruktur sowie für den Erwerb von sauberen oder emissionsfreien Fahrzeugen in Nordrhein-Westfalen
Förderung unter anderem von E-Lkw, Wasserstoff-Lkw Lade- und Wasserstoffinfrastruktur – jeweils abhängig vom Förderaufruf
Die maximale Höhe wird in den jeweiligen Förderaufrufen bekanntgegeben. Maximal 40 Prozent der Mittel des jeweiligen Aufrufs dürfen an ein Unternehmen gehen. Es gibt aber gewisse Grundvoraussetzungen: Zum Beispiel bei sauberen und emissionsfreien Fahrzeugen können maximal 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bezuschusst werden, höchstens 400.000 Euro je schwerem Nutzfahrzeug (kann also im einzelnen Förderaufruf auch niedriger sein)
Das Land fördert über das Programm aktuell einen Aufruf "Schnellladeinfrastruktur für gewerblich genutzte Fahrzeuge". Die Ladeleistung muss bei mindestens 50 Kilowatt liegen. Der Strom muss aus Erneuerbaren Energien kommen (Grünstrom-Liefervertrag oder Eigenerzeugung). Ist die Infrastruktur öffentlich zugänglich, dürfen dort nur Fahrzeuge der Klassen N2 und N3 laden
Zuschuss von maximal 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, bei großen Unternehmen maximal 20 Prozent. Höchstens 50.000 Euro je Ladepunkt
Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für den E-Straßengüterverkehr in Bayern
Zuschuss für stationäre, nicht öffentlich zugängliche konduktive DC-Schnell-Ladepunkte oder leistungsstärkere Varianten (MCS-Laden)
40 Prozent der zuwendungsfähige Ausgaben sind förderfähig, falls nichts anderes im Förderaufruf festgelegt ist. Für KMU gibt es einen um 10 Prozent erhöhten Zuschuss. Pro Ladepunkt gibt es bei einer Ladeleistung ab 500 Kilowatt und höher höchstens 100.000 Euro pro Ladepunkt. Für eine Ladeleistung ab 100 und mit weniger als 500 Kilowatt ebenso wie für eine Ladeleistung kleiner 100 Kilowatt nimmt die maximale Summe pro Ladepunkt von 20.000 auf 10.000 Euro ab. Auch der Netzanschluss wird gefördert: Zum Beispiel mit bis zu 10.000 Euro bei einem Anschluss ans Niederspannungsnetz. Pro Ladeort sind maximal 250.000 Euro möglich
Einstufig, Antrag über elektronisches Portal (externer Link). Vergabe nach Ende der Antragsfrist abhängig von bestimmten Kennzahlen, die im Antrag anzugeben sind
Zuschuss zu öffentlichen und nicht öffentlichen Schnellladestationen inklusive Netzanschluss zum kabelgebundenen Laden von E-Lkw (Klasse N2 und N3); Ladepunkte des Typs 2, Combo2 und stärkeren Ladestandards (MCS), zum Laden muss Grünstrom zum Einsatz kommen
Fördersatz bei 40 Prozent für KMU und 20 Prozent für Großunternehmen. Pro Schnellladepunkt höchstens 25.000 Euro, Netzanschluss bis 50.000 Euro, Minimum der Bewilligungssumme liegt bei mindestens 50.000 Euro
Einstufig, elektronische Antragsstellung über das Portal der L-Bank. Antragstellung durchgängig möglich, eine Bewilligung erfolgt nach Eingangsdatum, abhängig von den zur Verfügung stehenden Mitteln
Anträge sind bis spätestens 30.06.2026 einzureichen
Ob steuerliche Entlastungen durch eine degressive AfA für E-Lkw oder eine mögliche weitere Lkw-Mautbefreiung der Fahrzeuge mit elektrischem oder wasserstoffbetriebenen Antrieb: Hiermit wollen Staat und EU Anreize zum Kauf schaffen (Symbolbild)
Staatliche Erleichterungen im Bereich Fuhrpark/E-Mobilität
Degressive Abschreibung für E-Lkw: Das bringt die neue AfA-Regel. Die Bundesregierung plant steuerliche Vergünstigungen unter dem Begriff „Wachstumsbooster“: Unter der Voraussetzung, dass der Bundesrat am 11. Juli zustimmt, könnte der Gesetzgeber eine arithmetische degressive Abschreibung (AfA) für E-Nutzfahrzeuge einführen. Damit lassen sich für zwischen dem 1. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 gekaufte Fahrzeuge 75 Prozent der Anschaffungskosten im ersten Jahr abschreiben. Darauffolgend werden die Sätze über einen Zeitraum von sechs Jahren schrittweise reduziert.
THG-Prämie für Elektro-Nutzfahrzeuge nutzen: Als Halter eines E-Lkw kann ein Unternehmen einmal pro Kalenderjahr die CO2-Einsparungen, die durch einen E-Lkw im Vergleich zum konventionellen Antrieb zustande kommen, in den CO2-Handel einbringen und verkaufen. Das geschieht über verschiedene Dienstleister, die die Quote an entsprechende Großemittenten vermarkten und sich um die Beantragung kümmern. Denn zum Emissionshandel verpflichtete Unternehmen können auf diese Weise ihre zu hohen Emissionen über entsprechende Zertifikate ausgleichen. Die Prämie lässt sich bis 2030 einmal pro Jahr beantragen, jeweils spätestens bis zum 15. November. Dafür benötigt man einen aktuellen Fahrzeugschein und den Namen des Unternehmens. Ein Dienstleister kann frühere Fristen festlegen. Unter anderem bietet der Versicherer Kravag einen entsprechenden Service über einen Partner an. Das Umweltbundesamt muss die Treibhausgasminderungs (THG)-Quote des Fahrzeugs bestätigen, was laut Erfahrungen von Kravag aktuell gut drei Monate dauern kann. Für ein Nutzfahrzeug der Klasse N3 kann das Unternehmen sich Stand Juli 2025 bei dem Partner des Versicherers (abhängig von Änderungen des Gesetzgebers) bis zu 1.250 Euro pro Jahr auszahlen lassen.
Mautbefreiung für E-Lkw: Außerdem hat die EU-Kommission einen Plan vorgestellt, emissionsfreie Lkw auch weiterhin von der Maut zu befreien. Derzeit sieht die entsprechende Richtlinie vor, dass Mitgliedsländer ab 1. Januar 2026 auch für diese Lkw einen Mautanteil erheben sollen. Vorschlag ist, die E-Lkw nun bis Mitte 2031 von der Maut zu befreien. Parlament und Mitgliedsländer müssen noch über die Richtlinienänderung abstimmen. Wichtig ist laut EU-Kommission, dass die Länder noch vor dem Jahreswechsel eine mögliche Änderung in nationales Recht umsetzen können.
Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Beratung. Alle Angaben erfolgen trotz sorgfältigster Bearbeitung und Recherche ohne Gewähr. Dieser Artikel bietet zudem nur einen Überblick über die nach Ansicht der Redaktion wichtigsten Förderungen. Es gibt weitere Fördermöglichkeiten. Keine Gewähr für Vollständigkeit der Angaben.
Die Gesetzgebung kann sich ändern. In der Förderlandschaft ist viel Bewegung. Dieser Beitrag befindet sich aktuell auf dem Stand vom 8. Juli 2025.
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