Ab Juli 2025 treten neue Regelungen hinsichtlich der Flexibilisierung von Toleranzen für die Unterschreitung von genehmigten Maßen und Gewichten beim Transport von Großraum- und Schwergütern in Kraft. Darauf weist der Bundesverband Schwertransporte und Kranarbeiten (BSK) hin. In Abstimmung mit dem BSK und anderen Branchenexperten hatte das damalige Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BDMV) Ende 2024 Änderungen in die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) eingebracht, die im Frühjahr im Bundesanzeiger veröffentlich wurden.
Ab dem 1. Juli 2025 gelten vor allem für „leichtere“ Großraum- und Schwertransporte mit einem Gesamtgewicht von bis zu 68 Tonnen großzügige Toleranzgrenzen – hier sind nun Unterschreitungen bis zu 20 Prozent erlaubt. Damit können Unternehmen Transporte flexibler durchführen, ohne für jede Abweichung eine neue Genehmigung beantragen zu müssen.
Geringere Toleranz bei sehr schweren Transporten
Bei sehr schweren Transporten herrscht dagegen geringere Toleranz: Bei einem Gesamtgewicht von mehr als 130 Tonnen liegt dieser Wert nur bei fünf Prozent. Für Gewichte zwischen diesen beiden genannten Werten gilt ein linearer Übergangsbereich (siehe Abbildung unten). Er basiert auf der mathematischen Formel in der VwV-StVO, die diesen Toleranzbereich für jedes Gewicht berechnen lässt.
