Schwerpunktkontrollen im Januar: BALM überprüft 1026 Lkw

04.03.2026 08:12 Uhr | Lesezeit: 1 min
BALM Verkehrskontrolle auf der Autobahn
Auch im Januar haben Kontrolleure des BALM Fahrzeuge und Fahrer und Logistikunternehmen auf Verstöße gegen Kabotagebestimmungen, Einhaltung der wöchentlichen Ruhezeit sowie auf technische Mängel geprüft
© Foto: BALM

Das Bundesamt für Logistik und Mobilität setzte bei seinen Schwerpunktkontrollen einen Fokus auf Kabotageverstöße. Bezogen auf alle überprüften Rechtsgebiete konnte es über 80.000 Euro an Sicherheitsleistungen vereinnahmen.

Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) hat seine Bilanz zu den Schwerpunktkontrollen im Januar vorgelegt. Wie üblich kontrollierte es die Einhaltung der Kabotagebestimmungen, der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit und die technische Sicherheit der Fahrzeuge (Technische Unterwegskontrollen, TUK).

Bei den Kontrollaktionen haben die Beamten demnach 1026 Verkehrskontrollen durchgeführt. Über alle drei kontrollierten Rechtsgebiete haben sie im Rahmen der Schwerpunktkontrollen rund 80.341 Euro an Sicherheitsleistungen eingenommen.


Relevante Kontrollergebnisse im Detail

1. Kabotagebestimmungen:

  • Die Beamten überprüften 1002 Fahrzeuge
  • Sie stellten 37 Beanstandungen mit 71 Verstößen fest.

2. Verbot, die wöchentliche Ruhezeit im Fahrzeug zu verbringen:

  • In 99 Fällen kontrollierte das BALM die Fahrer dahingehend, ob sie die wöchentliche Ruhezeit außerhalb des Fahrzeugs verbracht hatten
  • Es hat dabei keinen Verstoß gegen das Verbot feststellen können

3. Technische Mängel an Fahrzeugen:

  • Die technischen Experten schauten sich bei den Kontrollen 61 Lkw genauer auf Technische Sicherheit an
  • Sie stellten insgesamt 5 Verstöße fest.


Auswahl der Kontrollorte

Die Beamten kontrollierten am 8. und 9. Januar ebenso wie am 21. und 22. Januar die Fahrzeuge sowie Fahrer und Fahrerrinnen bezüglich Kabotage, Verbringen der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit und technische Mängel.

Das Amt wählte die Kontrollorte nach eigenen Angaben mit einem Fokus

  • auf stark von gebietsfremden Fahrzeugen befahrene Strecken und Verkehrsknotenpunkte,
  • große Verlader aus der Industrie sowie
  • Logistik- und Versandhandelsunternehmen aus.
  • Außerdem erfolgte die Auswahl aufgrund des zu erwartenden Verkehrsaufkommens,
  • Feststellungen vorausgegangener Kontrollen sowie
  • Erfahrungswerten aus dem Kontrolldienst.

Keine repräsentativen Ergebnisse

Das BALM weist zudem ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei den Kontrollergebnissen von Schwerpunktaktionen grundsätzlich nicht um repräsentative Ergebnisse handelt. Damit lasse sich auch nicht belastbar auf die Gesamtsituation schließen.

Die bundesweite Durchführung von Kontrollaktionen werde man fortsetzen, so das Bundesamt.

HASHTAG


#Kontrollen

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