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Bilanz Schwerpunktkontrollen im Juli: BALM überprüft fast 1500 Lkw

28.08.2025 17:09 Uhr | Lesezeit: 1 min
Kontrolle eines Lkw auf einem Rastplatz: Zwei Beamte des BALM stehen auf dem Parkplatz für Lkw und überprüfen die Papiere des Lkw-Fahrers.
Auch im Juli haben Kontrolleure des BALM Fahrzeuge und Fahrer auf Verstöße gegen Kabotagebestimmungen, Einhaltung der wöchentlichen Ruhezeit und technische Mängel geprüft
© Foto: BALM

Das Bundesamt für Logistik und Mobilität hat bei seinen Schwerpunktkontrollen im Juli einen Schwerpunkt auf Kabotageverstöße gelegt und über 100.000 Euro an Sicherheitsleistungen eingenommen.

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Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) hat Zahlen zu seinen Schwerpunktkontrollen im Juli vorgelegt. Wie üblich kontrollierte es die Einhaltung der Kabotagebestimmungen, der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit und die technische Sicherheit der Fahrzeuge (Technische Unterwegskontrollen, TUK). Die meisten Kontrollen führte das Amt dabei im Bereich der Kabotage durch.

Im Rahmen der Kontrollaktionen haben die Beamten, zum Teil mit Unterstützung durch den Zoll, insgesamt 1.499 Verkehrskontrollen durchgeführt. Sie konnten dabei rund 105.732 Euro an Sicherheitsleistung über alle drei kontrollierten Rechtsgebiete einnehmen.


Die Ergebnisse im Detail

1. Kabotagebestimmungen:

  • Hier kontrollierten die Beamten 1.332 Fahrzeuge.
  • Sie stellten 30 Beanstandungen mit 95 Verstößen fest.

2. Verbot, die wöchentliche Ruhezeit im Fahrzeug zu verbringen:

  • Hier kontrollierte das BALM in 351 Fällen.
  • Es stellte 50 Verstöße fest.

3. Technische Mängel an Fahrzeugen:

  • Die Beamten nahmen bei ihren Kontrollen 79 Lkw unter die Lupe.
  • Sie stellten insgesamt 29 Verstöße fest.


Auswahl der Kontrollorte nach bestimmten Kriterien

348 Beamte und Beamtinnen waren an insgesamt 115 Kontrollstellen im Einsatz. Kontrolliert wurde am 7. Juli, 10. und 11. Juli sowie 23. und 24. Juli.

Das Amt wählte die Kontrollorte nach eigenen Angaben mit einem Fokus

  • auf stark von gebietsfremden Fahrzeugen befahrene Strecken und Verkehrsknotenpunkte,
  • große Verlader aus der Industrie sowie
  • Logistik- und Versandhandelsunternehmen aus.

Es weist ausdrücklich darauf hin, dass es „sich bei den Kontrollergebnissen von Schwerpunktaktionen grundsätzlich nicht um repräsentative Ergebnisse handelt“. Somit könne man auch nicht über die Ergebnisse auf die Gesamtsituation schließen.

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