Mit der Änderungsverordnung zur Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften schaffe man „die Grundlage für eine langfristige Fachkräftegewinnung – auch aus dem Ausland“, erklärte das Bundesverkehrsministerium (BMV), nach dem Beschluss des Bundeskabinetts. Mit der Änderungsverordnung baue die Bundesregierung „Zugangshürden ab“ und bringe „Fahrerinnen und Fahrer schneller in den Job“, sagte Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU).
Prüfung für die beschleunigte Grundqualifikation
Laut Schnieder soll unter anderem die Prüfung für die beschleunigte Grundqualifikation in mehreren Fremdsprachen möglich sein. Außerdem schaffe man die Voraussetzungen, dass „in der EU umgetauschte Führerscheine aus Drittstaaten künftig auch in Deutschland anerkannt werden“, so der Bundesverkehrsminister, der betonte: „Aber klar ist auch: Unsere Maßnahmen können langfristig nur greifen, wenn die Branche selbst aktiv wird und den Job für Bus- und Lkw-Fahrer attraktiver macht.“
Sprachenkatalog für theoretische Fahrerlaubnisprüfung wird erweitert
Die Änderungsverordnung sieht laut Ministerium u.a. die folgenden Punkte vor:
- Die Prüfung der beschleunigten Grundqualifikation soll künftig – neben Deutsch – in einer von acht Fremdsprachen abgelegt (Englisch, Hocharabisch, Kroatisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Türkisch und Ukrainisch) werden können.
- Außerdem sollen die Ukraine und Montenegro in die Fahrerlaubnis-Verordnung aufgenommen werden, so dass Führerscheine aus diesen Ländern künftig prüfungsfrei in eine deutsche Fahrerlaubnis umgeschrieben werden können.
- Der Sprachenkatalog für die theoretische Fahrerlaubnisprüfung wird um Ukrainisch und Kurmandschi (der am weitesten verbreitete Dialekt der kurdischen Sprache) erweitert.
- In der EU umgetauschte Führerscheine aus Drittstaaten sollen künftig auch in Deutschland anerkannt werden.
- Die praktische Prüfung soll von derzeit 210 Minuten um 90 Minuten auf 120 Minuten gekürzt werden.
Laut Bundesverkehrsministerium ist das Inkrafttreten der Änderungsverordnung „noch für dieses Jahr geplant“.