Das Bundesverwaltungsgericht hat Klagen gegen die Hinterlandanbindung des Fehmarnbelttunnels zwischen Deutschland und Dänemark abgewiesen. Die Planungen für die Bahntrasse nach Puttgarden seien nicht zu beanstanden, entschied das Gericht in Leipzig. (Az.: BVerwG 7 A 5.24 und 7 A 6.26).
Konkret ging es um einen 11,5 Kilometer langen Abschnitt auf der Insel Fehmarn, der Belt und Sund miteinander verbinden soll. Die Stadt und der Wasserbeschaffungsverband Fehmarn hatten ebenso dagegen geklagt wie mehrere Freizeit- und Tourismusunternehmen. Sie befürchten unter anderem eine Beeinträchtigung des Tourismus auf der Insel durch Lärm und Erschütterungen.
Das Vorhaben entspreche den gesetzlichen Vorgaben, entschied das Gericht. Die Grenzwerte für Lärm würden eingehalten und auch die Trinkwasserversorgung der Insel sei nicht gefährdet.
Der Fehmarnbelttunnel soll ab 2029 die deutsche Ostseeinsel Fehmarn und die dänische Insel Lolland verbinden. Die Bundesrepublik hat vertraglich zugesagt, die Verkehrsanbindung auf deutscher Seite sicherzustellen. Anfänglich war vorgesehen, den Bahnverkehr über die bestehende Fehmarnsundbrücke aus den 1960er Jahren rollen zu lassen.
Inzwischen wird jedoch der Bau eines Tunnels durch den Fehmarnsund angestrebt, durch den Züge und Autos fahren sollen.
Schleswig-Holsteins Wirtschaftsminister Claus Ruhe Madsen (CDU) hat nach eigenen Angaben die Entscheidung zwar erwartet, nimmt diese dennoch mit Erleichterung auf. „Jede Verzögerung der Anbindung an den Belt ist angesichts des sportlichen Zeitplans zu vermeiden“, sagte er. Daher appellierte er, das Projekt der Anbindung zügig umzusetzen.
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