EU-Parlament zu Subunternehmern: DSLV warnt nicht nur vor neuer Bürokratie

10.02.2026 18:54 Uhr | Lesezeit: 1 min
Ein Lkw-Fahrer gibt vor einem Lkw einem anderen Menschen mit Sicherheitsweste und Klemmbrett die Hand, zum Beispiel einem Unternehmer oder einem Mitarbeiter
Die Logistikbranche ist auf den Einsatz spezialisierter Subunternehmer und auf Abdeckung saisonaler Spitzen angewiesen, so der DSLV im Vorfeld einer möglichen Entschließung des Europäischen Parlaments. Es gebe Gesetze gegen ausbeuterische Praktiken, aber diese müssten auch angewendet werden  (Symbolbild)
© Foto: Drazen/stock.adobe.com

Am Donnerstag entscheidet das EU-Parlament über einen Entschließungsentwurf zum Umgang mit Unterauftragnehmern. Der DSLV wendet sich gegen die Stigmatisierung der Branche und warnt vor möglichen Folgen bestimmter Forderungen.

Das Europäische Parlament beschäftigt sich am 11. und 12. Februar mit einer Entschließung zum Thema der möglichen Ausbeutung von Subunternehmern. Die Abstimmung über den Entwurf soll am 12. Februar stattfinden. Im Entwurf werden verschiedene Forderungen an Kommission und Mitgliedsstaaten gestellt.

Der DSLV Bundesverband Spedition und Logistik wendet gegen sich den Vorwurf einer Ausbeutung und warnt vor gesetzlichen Beschränkungen bei der Auftragsvergabe.

Unter anderem fordert der Entschließungsentwurf von der EU-Kommission zu prüfen,

  • ob sich eine klar definierte Regelung für die gesamtschuldnerische Haftung von Wirtschaftsteilnehmern und Unterauftragnehmern einführen lässt.
  • Außerdem seien die Transparenz und Rechenschaftspflichten entlang der gesamten Lieferkette zu stärken.
  • Eine weitere Forderung: Hauptauftragnehmer sollten einen festgelegten Anteil eines Vertrags selbst ausführen.

DSLV: Subunternehmereinsatz gezielt stigmatisiert

„Der Subunternehmereinsatz ist systemimmanent und wird dennoch gezielt stigmatisiert. Die inhaltliche Verknüpfung mit Ausbeutung ist ebenso wenig evident wie die Unterstellung eines generell hohen Missbrauchsrisikos im Transportsektor“, kritisiert DSLV-Hauptgeschäftsführer Frank Huster in diesem Zusammenhang.

Er sieht zudem eine mögliche pauschale Beschränkung der Auftragsvergabe in der EU an spezialisierte Dienstleister als einen „schwerwiegenden Eingriff in die Markt- und Dienstleistungsfreiheit, das freie Unternehmertum und den Wettbewerb“. Marktkonzentrationen, Arbeitsplatzverluste und ein europaweit eingeschränktes Angebot von Logistikleistungen wären mögliche Folgen, warnt Huster.

Wie der DSLV erklärt, sind Speditionen auf Infrastrukturen und das Know-how fachlich und regional spezialisierter Partner angewiesen, damit sie internationale Lieferketten organisieren können. In ganz Europa gebe es nur wenige Universalanbieter, die sämtliche Facetten logistischer Dienstleistungen selbst abdecken können, Zu solchen Services zählen:

  • Dokumentenbereitstellung,
  • Verzollung,
  • Verpackung,
  • Lagerung,
  • Umschlag und
  • Transporte auf allen Verkehrsträgern.

Auch saisonale Spitzen würden sich nur durch die Hilfe Dritter händeln lassen.

DSLV: Geforderte gesamtschuldnerische Haftung nicht leistbar

Der DSLV kritisiert unter anderem folgende Forderung im Entschließungsentwurf: Eine gesamtschuldnerische Haftung des auftraggebenden Unternehmens würde eine lückenlose Kontrolle der globalen Lieferketten voraussetzen. Das sei von den Unternehmen praktisch nicht leistbar. Auch mögliche zusätzliche Rechenschaftspflichten und Präqualifizierungsmechanismen würden einen erheblichen Verwaltungsaufwand bedeuten. Statt weniger Bürokratie werde damit mehr Bürokratie Tür und Tor geöffnet.

„Die Beschäftigten des Logistiksektors haben ein Recht auf faire Bezahlung und gute Arbeitsbedingungen. Die Speditionsbranche nimmt ihre Verantwortung wahr“, betont Huster. Das Mobilitätspaket und weitere nationale und europäische Regeln zu Schutz der Arbeitnehmer seien ausreichend. Entscheidender sei, diese bestehenden Gesetzt auch konsequent durchzusetzen. Dafür notwendig sei unter anderem eine bessere Koordination der nationalen und europäischen Behörden. „Ein eventuelles Kontrolldefizit kann nicht durch den Erlass von weiteren Vorschriften geheilt werden.“

Eine Entschließung des EU-Parlaments hat keine rechtsverbindliche Wirkung. Das Parlament kann damit auf seine Standpunkte und Positionen sowie nach seiner Ansicht vorhandene Lücken in der Gesetzgebung aufmerksam machen und dort auch Handlungsaufforderungen an den Gesetzgeber formulieren.

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