Entlastungspaket: Bund plant einheitliche Feiertagsregeln für Lkw

17.07.2026 09:14 Uhr | Lesezeit: 2 min
Lkw-Fahrverbot
Symbolbild: Feiertagsfahrverbote für Lkw werden vereinheitlicht
© Foto: Frank H./ AdobeStock

Die Bundesregierung will die bislang nur in einzelnen Bundesländern geltenden Feiertagsfahrverbote für Lkw abschaffen. Künftig sollen Fahrverbote nur noch an bundesweit einheitlichen Feiertagen gelten.

Speditionen und Transportunternehmen könnten künftig an mehreren bislang fahrverbotsbelegten Feiertagen aufatmen. Die Bundesregierung plant, die nur in einzelnen Bundesländern geltenden Lkw-Fahrverbote an Feiertagen wie Fronleichnam, Allerheiligen oder dem Reformationstag abzuschaffen. Künftig sollen die Fahrverbote nur noch an bundesweit einheitlichen Feiertagen gelten.

Die Maßnahme ist Teil des von der Bundesregierung beschlossenen Entlastungspakets zum Bürokratieabbau im Verkehrsbereich. Nach Angaben der Bundesregierung sollen dadurch gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen geschaffen und unnötige Standzeiten im Güterverkehr vermieden werden. Außerdem erhofft sich die Transport- und Logistikbranche eine höhere Planungssicherheit bei grenzüberschreitenden und nationalen Verkehren.

Bislang gelten an bestimmten gesetzlichen Feiertagen in einzelnen Bundesländern Fahrverbote für Lastwagen über 7,5 Tonnen sowie für Lkw mit Anhängern. Da diese Feiertage nicht bundesweit einheitlich sind, mussten Unternehmen ihre Tourenplanung bislang an unterschiedliche regionale Regelungen anpassen. Die geplante Vereinheitlichung soll diesen Aufwand reduzieren und den Güterverkehr flexibler machen.

Die Abschaffung der regionalen Feiertagsfahrverbote ist eine von mehreren Maßnahmen des Entlastungspakets. Weitere Änderungen betreffen unter anderem die Digitalisierung von Nachweisen für Lang-Lkw und den Abbau weiterer Dokumentationspflichten im Verkehrssektor.

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