Brennerroute: EuGH-Anwalt hält Tiroler Lkw-Fahrverbote für rechtswidrig
Im Brennerstreit stärkt der Generalanwalt des EuGH die Position Italiens. Nur die Blockabfertigung könnte zulässig sein. Mehrere Tiroler Lkw-Fahrverbote verstoßen nach seiner Ansicht dagegen gegen EU-Recht.
Im Brennerstreit hat der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshof (EuGH) seine Schlussanträge vorgelegt und damit Italien gestärkt. Seiner Einschätzung nach sei nur die Tiroler Blockabfertigung auf der Inntalautobahn erlaubt.
Italien hatte Tirol wegen verschiedener Beschränkungen des Lkw-Verkehrs auf der Brennerroute verklagt. Diese seien rechtswidrig.
Italien bemängelt in seiner Klage neben der Dosierung aber drei weitere Maßnahmen Österreichs. Konkret handelt es sich um verschiedene Lkw-Fahrverbote. Bei diesen empfiehlt der Anwalt den Richtern des Europäischen Gerichtshofs, der Klage stattzugeben.
Auch wenn die Schlussanträge für den Gerichtshof nicht bindend sind, folgen die Richter häufig den Vorschlägen der Generalanwälte. Das endgültige Urteil steht noch aus.
Der Artikel auf VRplus zeigt auf:
- Wie der Generalanwalt seine Ansicht zur Blockabfertigung begründet
- Warum der BGL vom EuGH fordert, dieser Begründung nicht zu folgen
- Welche Lkw-Fahrverbote auf der Inntalautobahn (A12) und Brennerautobahn (A13) betroffen sind
- Warum diese nach Einschätzung des Generalanwalts rechtswidrig sind
- Wie Tirol und die CSU auf die Schlussanträge reagiert haben