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Deutsche Bahn bleibt auf Milliardenkosten für Stuttgart 21 sitzen

05.08.2025 13:30 Uhr | Lesezeit: 3 min
Konzernzentrale der Deutschen Bahn
Die Deutsche Bahn muss die Milliardenkosten für Stuttgart 21 alleine tragen 
© Foto: Thomas Frey/picture alliance

Die Deutsche Bahn muss die milliardenschweren Mehrkosten für Stuttgart 21 nach einem rechtskräftigen Gerichtsurteil allein tragen – die Projektpartner sind raus.

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Das milliardenschwere Bahnprojekt Stuttgart 21 entwickelt sich für die Deutsche Bahn zur finanziellen Mammutaufgabe. Nach einem aktuellen Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) steht fest: Die Bahn ist allein für die gestiegenen Projektkosten verantwortlich. Ein Antrag auf Berufung wurde abgelehnt, das vorherige Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart ist damit rechtskräftig.

Projektpartner nicht zur Mitfinanzierung verpflichtet

Bereits im Mai 2024 hatte das Verwaltungsgericht entschieden, dass Land Baden-Württemberg, Stadt Stuttgart, der Verband Region Stuttgart sowie der Flughafen Stuttgart keine Verpflichtung zur Übernahme der Mehrkosten von Stuttgart 21 haben. Die Klage der Bahn, die auf eine anteilige Kostenbeteiligung abzielte, wurde vollständig abgewiesen.

Gericht sieht keine Fehler – Bahn trägt Mehrkosten

Der VGH in Mannheim bestätigte nun: Es bestehen keine ernsthaften Zweifel an der Richtigkeit des ursprünglichen Urteils. Verfahrensfehler lägen nicht vor, so das Gericht. Ein weiterer Rechtsweg auf Verwaltungsebene ist ausgeschlossen – einzig eine Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht wäre noch möglich.

Die finanziellen Auswirkungen sind massiv: Während der ursprüngliche Finanzierungsvertrag von 2009 nur Kosten bis zu rund 4,5 Milliarden Euro regelte, belaufen sich die tatsächlichen Gesamtkosten inzwischen auf mehr als 11 Milliarden Euro – mit zusätzlichem Puffer von 500 Millionen. Mindestens 6,5 Milliarden Euro an Mehrkosten bleiben damit bei der Deutschen Bahn hängen.

Sprechklausel war Zankapfel zwischen Bahn und Partnern

Im Mittelpunkt des Rechtsstreits stand die Auslegung der sogenannten Sprechklausel im Finanzierungsvertrag. Diese besagte, dass bei steigenden Kosten Gespräche zwischen den Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) und dem Land aufgenommen werden sollen. Für die Bahn implizierte das eine gemeinsame Finanzierungsverantwortung, die übrigen Projektpartner sahen jedoch lediglich eine Gesprächspflicht – ohne rechtliche Verpflichtung zur Mitfinanzierung.

Das Gericht folgte dieser Sichtweise: Aus der Sprechklausel lasse sich keine Verhandlungspflicht oder Anspruch auf finanzielle Beteiligung ableiten, erklärte der vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung.

Stuttgart 21: Teilbetrieb ab Ende 2026 – Fertigstellung erneut verschoben

Das umstrittene Infrastrukturprojekt Stuttgart 21 umfasst weit mehr als den Bau eines neuen Hauptbahnhofs: Es beinhaltet eine komplette Neuordnung des Bahnknotens Stuttgart mit zahlreichen Tunneln, Brücken und Bahnhöfen, darunter ein neuer Fernbahnhof am Flughafen. Gemeinsam mit dem Projekt wird auch die bereits 2022 eröffnete Schnellfahrstrecke Wendlingen–Ulm betrachtet.

Der neue unterirdische Durchgangsbahnhof, Herzstück des Projekts, sollte ursprünglich längst fertig sein. Nun soll Stuttgart 21 ab Ende 2026 nur teilweise in Betrieb gehen. Während der Fernverkehr und Teile des Regionalverkehrs ab Dezember 2026 den Tiefbahnhof nutzen, soll der restliche Regionalverkehr bis Mitte 2027 weiterhin den alten Kopfbahnhof ansteuern. Die Bahn begründet die gestaffelte Inbetriebnahme mit dem Ziel, Bauarbeiten und Sperrungen besser zu entzerren.

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