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Finanzbedarf der DB InfraGO soll transparenter erfasst werden

23.07.2025 12:31 Uhr | Lesezeit: 2 min
Schienen bei der Sanierung mit schrauben
Die Bundesregierung lehnt die kleine Anfrage der DB InfraGO nach einer Kapitalerhöhung ab
© Foto: Robert Schmiegelt/Geisler-Fotopr / picture alliance

Die Bundesregierung plant laut einer Antwort auf kleine Anfrage aus dem Bundestag zudem keine weitere Kapitalerhöhung für den Infrastrukturbetreiber der Deutschen Bahn.

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Die Bundesregierungen hat bestätigt, dass sie den langfristigen Finanzbedarf des Bahnnetzbetreiber DB InfraGO transparenter und realistischer erfassen möchte. Das gelte neben der bilanziellen Darstellung auch für die Haushaltsplanung des Bundes, heißt es in der Antwort auf eine kleine Anfrage der AfD-Fraktion des Bundestags.

Diese hatte Fragen zu etwaigen Haushaltsrisiken durch die Bilanzierung des Bahnnetzbetreibers gestellt. Wie die Parlamentsnachrichten des Deutschen Bundestags weiter berichten, plane die Bundesregierung zudem keine weitere Kapitalerhöhung für das Bahnunternehmen.

Geld vom Bund: Neue Vereinbarung für Instandhaltung und Sanierung des Schienennetzes in Arbeit

Die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarungen für den Erhalt des Bestandsnetzes (LuFV) soll zudem durch eine neue Leistungsvereinbarung (LV) InfraGO ersetzt werden. Laufzeit und Höhe des Finanzierungsbeitrags von Seiten des Bundes seien Teil der derzeit laufenden Bedarfsermittlung.

Geprüft werden solle zudem der Fortbestand des Ergebnisabführungs- und Beherrschungsvertrags zwischen der Deutschen Bahn AG und der DB InfraGO AG.

Neue Rechtsform?

Bleibt es bei der Rechtsform der AG oder wird eine andere Rechtsform wie eine GmbH angedacht? Auf diese Frage bleibe die Antwort offen, so die Parlamentsnachrichten. Sie zitieren: „Die Bundesregierung wird diesbezüglich die Vorgaben des Koalitionsvertrages umsetzen und die erforderlichen personellen, rechtlichen als auch organisatorischen Maßnahmen ergreifen.“

Urteil des EuGH wird bei Trassenpreis-Reform berücksichtigt

Ob und inwieweit das Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Mai Auswirkungen auf die Trassenpreise hat, war eine weitere Frage. Laut Antwort der Regierung dürfen demnach Aufschläge im Rahmen der Trassenentgelte nicht zur Erzielung eines Gewinns dienen. „Dies wird im Rahmen der im Koalitionsvertrag angekündigten Reform der Regelungen zu den Trassenentgelten berücksichtigt“, heißt es weiter.


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