Zusätzliche Milliarden für Bahn

05.12.2025 08:26 Uhr | Lesezeit: 3 min
Leere Zuggleise im Sonnenuntergang
Die Mittel sollen in die Sanierung wichtiger Bahnstrecken sowie die Instandhaltung des Bestandsnetzes fließen
© Foto: Ambartsumian/stock.adobe.com

Der Bund will die Mittel für Netz-Sanierung und Instandhaltung bis 2026 deutlich erhöhen, Gelder sollen rasch fließen. Auf Risiken weist der Bundesrechnungshof hin.

Der Bund will bis Jahresende zusätzliche Milliarden für die Bahn freigeben. Dabei geht es um die Finanzierung der Sanierung wichtiger Bahnstrecken sowie der Instandhaltung des Bestandsnetzes. Verkehrs-Staatssekretär Ulrich Lange sagte, mit der Billigung durch den Haushaltsausschuss des Bundestags seien die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass eine Vertragsänderung noch in diesem Jahr unterzeichnet werde und die Mittel fließen könnten.

Mehr Mittel aus dem Sondervermögen

Konkret geht es um den dritten Nachtrag zur Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung III mit der Deutschen Bahn. Der Nachtrag setze die deutlich erhöhten Mittel aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaschutz für das Bestandsnetz der Eisenbahnen für die Jahre 2025 und 2026 vertraglich um und verdopple die Mittel für Ersatzinvestitionen in den Jahren 2025 und 2026 gegenüber der ursprünglich vereinbarten Vereinbarung, so Lange.

Mehr Geld für das Bestandsnetz

Auch für die Instandhaltung des Bestandsnetzes gebe es einen höheren Bundeszuschuss. Damit werden laut Lange zahlreiche Maßnahmen zur Stabilisierung des Betriebs vom Bund übernommen, die sonst durch die Infrastruktursparte DB InfraGo hätten finanziert werden müssen. Zugleich trage die Maßnahme zur Abmilderung des Trassenpreisanstiegs bei. Die InfraGo müsse das gesunkene Kostenniveau im Entgeltantrag für die Trassenpreise 2026 entsprechend berücksichtigen. In einem Beschluss des Haushaltsausschusses heißt es, die wirtschaftliche Verwendung der Zahlungen aus dem Bundeshaushalt solle gewährleistet werden.

Bundesfinanzierung der Schienenwege als Fass ohne Boden

Der Bundesrechnungshof hatte scharfe Kritik an der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung geäußert. Diese habe sich als ungeeignet zur Erhaltung und Verbesserung eines leistungsfähigen Schienennetzes erwiesen, heißt es in einem Bericht an verschiedene Bundestags-Ausschüsse. Der Bund müsse gewährleisten, dass Bundesmittel bedarfsgerecht und wirtschaftlich verwendet werden. In der Realität habe sich die Bundesfinanzierung der Schienenwege inzwischen als „Fass ohne Boden“ entwickelt

Bundesrechnungshof sieht verfassungsrechtliche Risiken

Ferner kritisierte der Rechnungshof, Instandhaltung sowie die Bundesfinanzierung der Kosten für den Schienenersatzverkehr bei der Generalsanierung der Hochleistungskorridore seien keine Investitionen. Diese Finanzierung entspreche nicht der Zweckbestimmung des Sondervermögens für Infrastruktur und Klima – es handle sich nicht um zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur. Der Bundesrechnungshof weise auf „verfassungsrechtliche Risiken“ hin, wenn das Sondervermögen in dieser Weise genutzt werde.



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