Der Deutsche Bundestag hat die Entfristung des Paketboten-Schutz-Gesetzes beschlossen. Der Bundesverband Paket- und Expresslogistik (BPEX) begrüßt diesen Schritt in einer öffentlichen Mitteilung ausdrücklich. Das Gesetz und das brancheninterne Prüfverfahren PQ KEP hätten sich als wirksame Instrumente erwiesen, um faire und rechtssichere Arbeitsbedingungen in der Paketlogistik zu sichern.
„Das Gesetz wirkt – und schützt faire Unternehmen“
„Die Entfristung ist ein wichtiges Signal: Das Paketboten-Schutz-Gesetz wirkt und stärkt die rechtschaffenden Unternehmen der Branche“, erklärte Marten Bosselmann, Vorsitzender des BPEX.
„Mit dem Prüfsiegel PQ KEP verfügen wir über ein etabliertes Verfahren, das soziale Verantwortung und rechtssichere Prozesse in der gesamten Lieferkette sicherstellt. Kurzum: Das Prüfsiegel sorgt für gute Arbeit!“
Prüfverfahren: 1.800 Unternehmen bereits zertifiziert
Das Prüfverfahren PQ KEP („Präqualifizierung KEP“) wurde laut Verband 2019 vom BPEX gemeinsam mit seinen Mitgliedern entwickelt. Die unabhängige Zertifizierung Bau GmbH ist als einzige Präqualifizierungsstelle akkreditiert und führt die Prüfungen durch. Bereits mehr als 1.800 Unternehmen haben das anspruchsvolle Zertifikat erhalten.
Eine Evaluierung der Bundesregierung aus dem Jahr 2023 hatte bestätigt, dass PQ KEP das wirksamste Instrument zur Sicherung der sozialversicherungsrechtlichen Pflichten in der Paketlogistik sei.
BPEX fordert Digitalisierung der Prüfprozesse
Trotz der positiven Bilanz sieht der Verband Verbesserungsbedarf bei der Verwaltungspraxis. „Wir brauchen endlich durchgängig digitale Prozesse, insbesondere bei der Ausstellung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen durch die Krankenkassen“, so Bosselmann. „Das Verfahren darf nicht in der PDF-Verwaltung stecken bleiben, sondern muss vollautomatisch laufen.“
Mit Blick auf das seit 2024 geltende Postrechtsmodernisierungsgesetz (PostModG) fordert der BPEX eine enge Abstimmung der dortigen Verordnungen mit dem Paketboten-Schutz-Gesetz.
„Diese Verordnung muss zwingend mit den bestehenden Regelungen harmonisiert werden“, betonte Bosselmann.
„Wir brauchen keine zusätzlichen Bürokratieebenen oder Doppelverpflichtungen. Stattdessen sollte das bewährte Verfahren PQ KEP als zentrales System weiterentwickelt und in beiden Rechtsrahmen anerkannt werden.“