Paketboten-Schutz-Gesetz: BPEX setzt Fokus auf faire Arbeitsbedingungen

17.10.2025 10:30 Uhr | Lesezeit: 3 min
Paketzusteller bei der Arbeit: Zu sehen ist eine Sackkarre mit Paketen, die von einem Zusteller hinter sich hergezogen wird.
Nach der Entfristung des Paketboten-Schutz-Gesetzes spricht BPEX von einem wichtigen Signal für die Branche (Symbolbild)
© Foto: picture alliance / SvenSimon | Frank Hoermann/SVEN SIMON

Der Bundestag hat die dauerhafte Verlängerung des Paketboten-Schutz-Gesetzes beschlossen. Der BPEX begrüßt die Entscheidung und setzt auf die Weiterentwicklung des etablierten Prüfverfahrens PQ KEP, das faire Arbeitsbedingungen in der Paketbranche sichern soll.

Der Deutsche Bundestag hat die Entfristung des Paketboten-Schutz-Gesetzes beschlossen. Der Bundesverband Paket- und Expresslogistik (BPEX) begrüßt diesen Schritt in einer öffentlichen Mitteilung ausdrücklich. Das Gesetz und das brancheninterne Prüfverfahren PQ KEP hätten sich als wirksame Instrumente erwiesen, um faire und rechtssichere Arbeitsbedingungen in der Paketlogistik zu sichern.

„Das Gesetz wirkt – und schützt faire Unternehmen“

„Die Entfristung ist ein wichtiges Signal: Das Paketboten-Schutz-Gesetz wirkt und stärkt die rechtschaffenden Unternehmen der Branche“, erklärte Marten Bosselmann, Vorsitzender des BPEX.

„Mit dem Prüfsiegel PQ KEP verfügen wir über ein etabliertes Verfahren, das soziale Verantwortung und rechtssichere Prozesse in der gesamten Lieferkette sicherstellt. Kurzum: Das Prüfsiegel sorgt für gute Arbeit!“

Prüfverfahren: 1.800 Unternehmen bereits zertifiziert

Das Prüfverfahren PQ KEP („Präqualifizierung KEP“) wurde laut Verband 2019 vom BPEX gemeinsam mit seinen Mitgliedern entwickelt. Die unabhängige Zertifizierung Bau GmbH ist als einzige Präqualifizierungsstelle akkreditiert und führt die Prüfungen durch. Bereits mehr als 1.800 Unternehmen haben das anspruchsvolle Zertifikat erhalten.

Eine Evaluierung der Bundesregierung aus dem Jahr 2023 hatte bestätigt, dass PQ KEP das wirksamste Instrument zur Sicherung der sozialversicherungsrechtlichen Pflichten in der Paketlogistik sei.

BPEX fordert Digitalisierung der Prüfprozesse

Trotz der positiven Bilanz sieht der Verband Verbesserungsbedarf bei der Verwaltungspraxis. „Wir brauchen endlich durchgängig digitale Prozesse, insbesondere bei der Ausstellung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen durch die Krankenkassen“, so Bosselmann. „Das Verfahren darf nicht in der PDF-Verwaltung stecken bleiben, sondern muss vollautomatisch laufen.“

Mit Blick auf das seit 2024 geltende Postrechtsmodernisierungsgesetz (PostModG) fordert der BPEX eine enge Abstimmung der dortigen Verordnungen mit dem Paketboten-Schutz-Gesetz.
„Diese Verordnung muss zwingend mit den bestehenden Regelungen harmonisiert werden“, betonte Bosselmann.

„Wir brauchen keine zusätzlichen Bürokratieebenen oder Doppelverpflichtungen. Stattdessen sollte das bewährte Verfahren PQ KEP als zentrales System weiterentwickelt und in beiden Rechtsrahmen anerkannt werden.“


Hintergrund: Gesetz und Verband

Das Paketboten-Schutz-Gesetz wurde 2019 eingeführt, um Auftraggeber in der Paketbranche stärker für ihre Nachunternehmer in die Verantwortung zu nehmen. Das Präqualifikationsverfahren PQ KEP überprüft die Einhaltung sozialer Standards und stärkt die Eigenverantwortung der beteiligten Unternehmen.

Der BPEX vertritt seit 1982 die Interessen der Kurier-, Express- und Paketbranche (KEP) in Deutschland. Rund 4.000 Unternehmen sorgen für eine flächendeckende Zustellung in Stadt und Land. Die Branche erzielt laut Verband einen Jahresumsatz von 27,6 Milliarden Euro und beschäftigt über 266.000 Mitarbeitende (Quelle: BPEX).




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