Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am Mittwoch, 15. Oktober, dem Gesetzentwurf der Bundesregierung für eine Entfristung des Paketboten-Schutz-Gesetzes und für eine Neuregelung maschinenrechtlicher Vorschriften zugestimmt. Die Regelungen des Paketboten-Schutz-Gesetzes und damit die Nachunternehmerhaftung würden andernfalls Ende 2025 auslaufen. Für den Entwurf stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie die die Grünen und die Fraktion „Die Linke“. Die AfD-Fraktion stimmte dagegen.
Bundesregierung: Nachunternehmerhaftung wirkt
Die Bundesregierung begründete die Entfristung des Paketboten-Schutz-Gesetzes unter anderem mit der Evaluation des Gesetzes, die klar gezeigt habe, dass die Nachunternehmerhaftung sehr gut wirke und zu besseren Arbeitsbedingungen geführt habe, worauf auch die SPD verwies. Der Entwurf sieht außerdem vor, die Neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung) der EU durch eine Neuregelung zu ersetzen. Unter anderem müssen dann Betriebsanleitungen für Produkte nicht mehr zwingend in Papierform beigelegt werden.
Maschinenrechtliche Vorschriften
Auch die Fraktionen von Grünen und Linken begrüßten die Entfristung. „Die Linke“ mahnte jedoch an, dass es noch viele andere Missstände in der Branche gebe, die es zu beheben gelte. Die Grünen kritisierten, es fehle das Thema der dauerhaften Kontrollen in dem Entwurf. Die AfD-Fraktion merkte zu den maschinenrechtlichen Vorschriften kritisch an, dass die Komplexität der Gesetzgebung weiter zunehme und am Bundestag vorbei entschieden werde.