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OLG-Urteil zu Haftung: Unfall beim Einfahren in Stop-and-Go-Verkehr

21.07.2025 11:23 Uhr | Lesezeit: 3 min
Detailaufnahme: beschädigte Front eines Lkw und ein leicht quer dazu stehender zerstörter Pkw, der sich zum Tei in die Front bohrt (Symbolbild für Unfall mit Lkw)
Beim Anfahren vom Straßenrand oder aus Grundstücksausfahrten kann es immer wieder zu Unfällen kommen. Daher gibt Paragraf 10 der Straßenverkehrsordnung hier dem Fahrer besondere Sorgfaltspflichten auf. (Symbolbild)
© Foto: lupoalb68 / stock.adobe.com

Ein Autofahrer wollte im Stop-and-Go-Verkehr in einiger Entfernung zu einer Ampel aus einer Grundstücksausfahrt in den fließenden Verkehr einfahren. Es kam zum Unfall. Das Oberlandesgericht hatte zu klären, inwieweit der auffahrende Lkw Mitschuld hatte.

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Beim Unfall zwischen einem Pkw aus einer Grundstücksausfahrt und einem Lkw im Stop-and-Go-Verkehr entschied das OLG Köln: Der Lkw-Fahrer haftet in diesem speziellen Fall nicht – trotz möglicher Sicht im Spiegel. Der Pkw-Fahrer verletzte seine Sorgfaltspflicht gemäß § 10 StVO. Das Urteil zeigt, wann Fahrer auf regelgerechtes Verhalten vertrauen dürfen und wann sie gegebenenfalls auf ihren Vorrang verzichten müssen.

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