OLG-Urteil zu Haftung: Unfall beim Einfahren in Stop-and-Go-Verkehr

Ein Autofahrer wollte im Stop-and-Go-Verkehr in einiger Entfernung zu einer Ampel aus einer Grundstücksausfahrt in den fließenden Verkehr einfahren. Es kam zum Unfall. Das Oberlandesgericht hatte zu klären, inwieweit der auffahrende Lkw Mitschuld hatte.
Beim Unfall zwischen einem Pkw aus einer Grundstücksausfahrt und einem Lkw im Stop-and-Go-Verkehr entschied das OLG Köln: Der Lkw-Fahrer haftet in diesem speziellen Fall nicht – trotz möglicher Sicht im Spiegel. Der Pkw-Fahrer verletzte seine Sorgfaltspflicht gemäß § 10 StVO. Das Urteil zeigt, wann Fahrer auf regelgerechtes Verhalten vertrauen dürfen und wann sie gegebenenfalls auf ihren Vorrang verzichten müssen.