Ist ein Lkw-Fahrer ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs und wird erwischt, drohen nicht nur ihm, sondern auch dem verantwortlichen Transport- und Logistikunternehmen, in dem er angestellt ist, rechtliche Konsequenzen.
So legt Paragraf 21 Straßenverkehrsgesetz fest, dass der Arbeitgeber oder Fuhrparkleiter sicherstellen muss, dass der eingesetzte Fahrer die für das Fahrzeug notwendige Fahrerlaubnis hat. Bei Verstoß muss der Arbeitgeber oder Fuhrparkleiter mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe rechnen.
Regelmäßig prüfen
Neben dem Führerschein sollte ein Unternehmen gesetzlich vorgeschriebene Nachweise ihrer Fahrer im Blick behalten, etwa die Berufskraftfahrerqualifikation sowie Kenntnisse in Bezug auf Lenk- und Ruhezeiten oder die ordnungsgemäße Ladungssicherung, rät Rechtsanwalt Wolf-Henning Hammer von der Verkehrsrechtskanzlei Voigt regelt im Blog der VerkehrsRundschau.
Die Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE und C1E muss alle fünf Jahre verlängert werden. In Spalte 11 steht neben der Fahrerlaubnisklasse, bis wann die Fahrerlaubnis gültig ist. Daher ist es sinnvoll, die Gültigkeitsdauer in der Spalte entsprechend zu kontrollieren, rät Hammer. Bei einem Fahrer aus dem Ausland sind weitere Aspekte zu beachten, erklärt der Anwalt. Dabei spiele es eine Rolle, ob der Fahrer aus dem EU-Ausland oder einem Drittstaat kommt.
Welche Bedeutung hier die Schlüsselzahl 70 spielt, worauf Arbeitgeber im Zusammenhang mit dem sogenannten Führerscheintourismus achten sollten und welche haftungsrechtlichen Konsequenzen Unternehmen im Schadenfall drohen, erfahren Abonnenten der VerkehrsRundschau im Profiportal VRplus. Dort können sie den Artikel frei lesen.