Die Bundesregierung plant mit der „Gesellschaft mit gebundenem Vermögen“ eine neue Rechtsform für Unternehmen. Sie soll insbesondere Betrieben eine zusätzliche Möglichkeit eröffnen, Eigentum und Unternehmensnachfolge langfristig zu regeln. Kritik gibt es allerdings an der vorgesehenen dauerhaften Bindung des Vermögens.
Nach einem im März 2026 vorgelegten Rahmenkonzept soll Unternehmensvermögen grundsätzlich dauerhaft in der Gesellschaft verbleiben. Gewinne sollen nicht an die Mitglieder ausgeschüttet werden können. Zudem soll die Mitgliedschaft grundsätzlich weder frei übertragbar noch vererbbar sein. Eine spätere Aufhebung der Vermögensbindung ist nicht vorgesehen.
Neue Rechtsform soll Unternehmensvermögen binden
Die neue Gesellschaftsform soll beispielsweise Unternehmern entgegenkommen, die ihr Unternehmen unabhängig von einzelnen Eigentümern langfristig erhalten wollen.
Der Unternehmensnachfolgeexperte und Strategieberater Thorsten Luber sieht die Pläne dennoch kritisch. Er verweist darauf, dass Unternehmen bereits heute über Gesellschaftsverträge, testamentarische Regelungen, Familiengesellschaften oder Stiftungsmodelle weitreichende Vorgaben für die Nachfolge treffen können.
Der Vorteil bestehender Modelle liegt aus seiner Sicht insbesondere darin, Regelungen individueller auf das Unternehmen abzustimmen und später an veränderte Rahmenbedingungen anzupassen.
Dauerhafte Vermögensbindung birgt Risiken
Den größten Kritikpunkt sieht Luber in der geplanten Unumkehrbarkeit. Mit der Wahl der neuen Rechtsform könnten Eigentumsstrukturen für Jahrzehnte festgelegt werden, obwohl sich Geschäftsmodelle, Finanzierung und Märkte in dieser Zeit grundlegend verändern können.
Gerade Digitalisierung, Künstliche Intelligenz, Automatisierung und Robotik könnten künftig hohe Investitionen notwendig machen. Unternehmen könnten zudem auf neue Kapitalgeber angewiesen sein, Kooperationen eingehen oder Geschäftsmodelle verändern müssen.
Eine langfristige Nachfolgelösung müsse nach Ansicht des Beraters deshalb ausreichend Spielraum für solche Veränderungen lassen.
Unternehmensfinanzierung könnte schwieriger werden
Kritisch sieht Luber außerdem mögliche Folgen für die Finanzierung. Externe Investoren stellen Unternehmen typischerweise Kapital bereit, wenn sie im Gegenzug am wirtschaftlichen Erfolg beteiligt werden können.
Sind solche Beteiligungsmöglichkeiten aufgrund der dauerhaften Vermögensbindung eingeschränkt, könnte sich die Kapitalbeschaffung für größere Wachstums- oder Transformationsprojekte erschweren.
Auch bei Mitarbeiterbeteiligungen sieht der Berater einen möglichen Nachteil. Eine unmittelbare wirtschaftliche Beteiligung am Wertzuwachs eines Unternehmens könne stärkere Anreize schaffen als eine Konstruktion, bei der der erwirtschaftete Unternehmenswert dauerhaft gebunden bleibt.
Unternehmensnachfolge braucht langfristige Flexibilität
Die Diskussion ist vor allem für familiengeführte Mittelständler relevant. Auch in Transport und Logistik steht bei zahlreichen Unternehmen in den kommenden Jahren ein Generationswechsel an.
Dabei müssen Unternehmer unterschiedliche Ziele miteinander verbinden: den Fortbestand des Betriebs sichern, geeignete Nachfolger finden und gleichzeitig genügend Flexibilität für spätere Investitionen und strategische Veränderungen erhalten.
Luber plädiert deshalb dafür, zunächst bestehende Instrumente der Unternehmensnachfolge einfacher und praktikabler zu gestalten. Aus seiner Sicht sollte eine Nachfolgeregelung zwar langfristige Stabilität schaffen, künftigen Generationen aber weiterhin genügend unternehmerischen Handlungsspielraum lassen.