Die aktuelle ADR 2027 an Bord

30.10.2026 14:52 Uhr | Lesezeit: 2 min
Lkw-Fahrer mit Gefahrgut werden regelmäßig kontrolliert
der Fahrer eines Gefahrguttransports muss die vorgeschriebenen schriftlichen Weisungen an Bord des Fahrzeugs haben
©Foto: Picture Alliance/ZB/Patrick Pleul

Sie sind Pflicht bei jedem Gefahrguttransport – schriftliche Weisungen gemäß ADR 2027, nun kann die aktuelle Fassung bestellt werden.

Bei einem Gefahrguttransport muss das Fahrzeug mit den vorgeschriebenen schriftlichen Weisungen ausgestattet sein, dafür gibt es jetzt die gültige Fassung nach ADR 2027 in aktualisierter Auflage, die hier bestellt werden kann.

Die vierseitige Fahreranweisung auf Deutsch entspricht dem einheitlichen, verbindlichen Muster nach ADR 2027 und beinhaltet:

  • Maßnahmen bei einem Unfall oder Notfall
  • zusätzliche Hinweise zu den Gefahreneigenschaften je Gefahrgutklasse sowie zu Gütern mit den Kennzeichen „Umweltgefährdende Stoffe“ und „Erwärmte Stoffe“
  • für alle Transporte vorgeschriebene Ausrüstung

Die Fahreranweisung vermittelt der Fahrzeugbesatzung von Gefahrguttransporten eine Übersicht über Maßnahmen bei einem Unfall oder Notfall und zusätzliche Hinweise über die Gefahreneigenschaften je nach Gefahrgutklasse sowie von gefährlichen Gütern, die durch Kennzeichen („Umweltgefährdende Stoffe“, „Erwärmte Stoffe“) angegeben sind. Dazu kommt eine Anweisung über die Ausrüstung, die für alle Transporte vorgeschrieben ist. Der Unternehmer kommt seiner Ausstattungspflicht nach und der Fahrer erhält gebündelte, verständliche Informationen.


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