EU plant neue Gesellschaftsform für Start-ups

11.08.2026 14:23 Uhr | Lesezeit: 3 min
EU-Flagge
EU Inc. soll Unternehmensgründungen erleichtern
© Foto: Aintschie/ AdobeStock

Die geplante EU Inc. soll Unternehmensgründungen europaweit vereinfachen und Start-ups den Zugang zum Binnenmarkt erleichtern.

Die Europäische Union arbeitet an einer neuen Gesellschaftsform für Unternehmen. Mit der sogenannten EU Inc. (European Incorporated) soll insbesondere Start-ups und wachstumsstarken Unternehmen der Zugang zum europäischen Binnenmarkt erleichtert werden. Ziel ist ein einheitlicher Rechtsrahmen, der Gründungen über Ländergrenzen hinweg vereinfacht und Bürokratie abbaut.

Die neue Gesellschaftsform orientiert sich an Kapitalgesellschaften und sieht eine beschränkte Haftung der Gesellschafter vor.

Digitale Gründung und einheitliche Regeln

Nach den bisherigen Plänen soll die EU Inc. vollständig digital gegründet und verwaltet werden können. Dafür ist ein zentrales europäisches Register vorgesehen.

Unternehmen sollen von harmonisierten gesellschaftsrechtlichen Regelungen profitieren, die europaweit gelten. Zudem sind standardisierte Satzungen und vereinfachte Verfahren für die Anmeldung von Niederlassungen vorgesehen.

Dadurch sollen Unternehmensgründungen schneller und kostengünstiger werden.

Fokus auf Start-ups und Wachstum

Die neue Gesellschaftsform richtet sich insbesondere an junge Unternehmen, die von Beginn an international tätig sein wollen. Geplant sind unter anderem flexible Beteiligungsmodelle sowie europaweit nutzbare Mitarbeiterbeteiligungsprogramme.

Auch digitale Übertragungen von Unternehmensanteilen sollen erleichtert werden. Ziel ist es, die Kapitalbeschaffung und das Wachstum innovativer Unternehmen innerhalb der EU zu fördern.

Steuerrecht bleibt national

Eine vollständige Vereinheitlichung ist jedoch nicht vorgesehen. Die Besteuerung der Unternehmen soll weiterhin nach den Regelungen des jeweiligen Sitzstaates erfolgen.

Für Unternehmen bleibt deshalb entscheidend, in welchem Land sie ihren rechtlichen Sitz wählen. Je nach Standort gelten unterschiedliche steuerliche Rahmenbedingungen und Abgaben.

Experten empfehlen daher, steuerliche Fragen bereits in der Gründungsphase sorgfältig zu prüfen.

Einigung bis Ende 2026 angestrebt

Derzeit befindet sich die EU Inc. noch im europäischen Gesetzgebungsverfahren. Die Europäische Kommission strebt eine Einigung über das Regelungspaket bis Ende 2026 an.

Ob die Gesellschaftsform in der vorgesehenen Ausgestaltung kommt, ist damit noch nicht endgültig entschieden. Beobachter sehen darin jedoch einen wichtigen Schritt zur Stärkung des europäischen Innovations- und Wirtschaftsstandorts.


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