Der BWVL Bundesverband für Eigentlogistik und Verlader fordert im Zuge der geplanten Reform der Autobahnfinanzierung verbindliche zusätzliche Investitionen in Straßen, Brücken und die Infrastruktur des Straßengüterverkehrs.
Anlass ist die für den heutigen 7. Oktober 2026 vorgesehene Befassung des Bundeskabinetts mit der Neuordnung der Finanzierung der Autobahn GmbH. Das Thema stand auch im Mittelpunkt der Mitgliederversammlung des Verbands, wie gestern mitgeteilt wurde: „Die Unternehmen des Straßengüterverkehrs tragen mit der Lkw-Maut erheblich zur Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur bei. Sie dürfen erwarten, dass ihre Beiträge nachvollziehbar und spürbar in Straßen, Brücken und die Infrastruktur für den Güterverkehr zurückfließen“, erklärt Jochen Quick, BWVL-Präsident. „Der Gesetzentwurf schafft dafür noch keine ausreichende Sicherheit.“
Autobahn GmbH soll kreditfähig werden
Mit der geplanten Kreditfähigkeit der Autobahn GmbH soll die Finanzierung der Bundesfernstraßen künftig verlässlicher, flexibler und überjährig planbar werden. Der BWVL begrüßt diesen Ansatz grundsätzlich.
Nach Auffassung des Verbands bedeutet die direkte Zuordnung eines Teils der Lkw-Mauteinnahmen an die Autobahn GmbH jedoch zunächst vor allem eine Änderung des Zahlungswegs. Zusätzliche Mittel für den Ausbau und Erhalt der Straßeninfrastruktur seien dadurch nicht automatisch gesichert, kritisiert der Verband am Referentenentwurf des "Infrastrukturgesellschaftsfinanzierungsänderungsgesetzes".
BWVL kritisiert Wegfall des Bundesbeitrags
Nach Angaben des BWVL war in einer früheren Entwurfsfassung ab 2028 ein verbindlicher Bundesbeitrag von zwei Milliarden Euro vorgesehen. Diese Regelung findet sich im aktuellen Entwurf nicht mehr.
Zudem sei eine ursprünglich geplante jährliche Dynamisierung entfallen. Aus Sicht von Eigenlogistik und Verladern fehle damit eine verlässliche Haushaltskomponente neben den Mauteinnahmen der Autobahn GmbH, so die BWVL-Mitteilung.
Verband warnt vor wachsendem Schuldendienst
Neben der Finanzierung sieht der BWVL auch die geplante Kreditaufnahme der Autobahn GmbH kritisch: „Wächst der Schuldendienst, droht künftig ein immer größerer Teil der Mauteinnahmen für Zins und Tilgung gebunden zu werden. Das gilt es von Anfang an zu begrenzen“, warnt Markus Olligschläger, Hauptgeschäftsführer des BWVL.
Lkw-Maut: BWVL fordert vollständige Transparenz
Nach den Annahmen des Referentenentwurfs sollen von den rund 13,4 Milliarden Euro Lkw-Maut im Jahr 2025 ab 2028 rund 37 Prozent direkt dem Infrastrukturkostenanteil der Autobahn GmbH zugeordnet werden.
Die übrigen rund 63 Prozent würden weiterhin beim Bund verbleiben und könnten auch für andere Mobilitätsbereiche verwendet werden.
Der BWVL fordert deshalb eine transparente Darstellung darüber, welcher Anteil der gesamten Lkw-Maut tatsächlich in Straßen und Brücken investiert wird, welche Mittel in andere Bereiche fließen und welcher Anteil künftig für Zins- und Tilgungszahlungen verwendet wird.
Unternehmen erwarten spürbare Verbesserungen im Straßennetz
Neben der Autobahnfinanzierung diskutierten die Mitgliedsunternehmen auf der Versammlung auch den Fahrermangel, die Verkehrsinfrastruktur sowie die Digitalisierung in Transport und Logistik.
Nach Einschätzung des Verbands muss sich die Reform in der Praxis durch eine leistungsfähigere Infrastruktur im Alltag bemerkbar machen. Dazu zählen belastbare Brücken, weniger sanierungsbedingte Einschränkungen, verlässlichere Fahrzeiten, sichere Lkw-Stellplätze sowie moderne Sanitär-, Aufenthalts-, Lade- und Tankinfrastruktur.
„Entscheidend ist, dass die Reform die Leistungsfähigkeit des Straßennetzes spürbar verbessert“, betont Quick.