Lkw-Maut: EU beschließt neue Regeln für Mautermäßigungen ab 2031

07.10.2026 17:43 Uhr | Lesezeit: 2 min
Mautbefreiung emissionsfreier LKW
Die EU hat neue Regeln für die Lkw-Maut beschlossen. Ab Juli 2031 dürfen E-Lkw und andere emissionsarme Nutzfahrzeug nur noch begrenzt von Mautermäßigungen profitieren (Symbolbild)
©Foto: Jochen Tack/Picture Allliance

Das Europaparlament hat Änderungen an den EU-Regeln zur Lkw-Maut verabschiedet. Die neuen Vorgaben legen fest, in welchem Umfang Mitgliedstaaten emissionsfreie und emissionsarme Lkw künftig von der Maut entlasten dürfen.

Das Europaparlament hat einer Reform der Eurovignetten-Richtlinie oder auch Wegekosten-Richtlinie zugestimmt. Die neuen Vorgaben definieren, wie stark EU-Mitgliedstaaten die Lkw-Maut für emissionsfreie und emissionsarme Fahrzeuge künftig reduzieren dürfen. Ab Juli 2031 sinken die möglichen Mautrabatte für beide Fahrzeuggruppen.

Was sich für emissionsfreie Lkw und emissionsarme Lkw konkret ändert

Das Europaparlament hat die geplanten EU-Neuerungen für die Ermäßigung von Lkw-Mauttarifen abschließend angenommen. Demnach dürfen emissionsfreie Lkw (ZEV) ab 1. Juli 2031 nur noch von einem verringerten Mauttarif von maximal 75 Prozent im Vergleich zur Lkw-Mautklasse 1 profitieren. Bis dahin können EU-Mitgliedstaaten ZEV weiterhin vollkommen von der Maut befreien.

Neu ist die Möglichkeit der Mitgliedsländer, für emissionsarme Lkw einen verringerten Mauttarif von maximal 75 Prozent festzulegen. Ab 1. Juli 2031 sinkt die mögliche Mautbefreiung für diese Fahrzeuge dann auf 50 Prozent. Lkw mit Range-Extender könnten zum Beispiel von diesen Mautbefreiungen profitieren, wenn für den Reichweitenverlängerer kein fossiler Brennstoff benutzt wird.

Anhängernachweis bleibt bei der Mautberechnung außen vor

Nicht durchsetzen konnte sich die EU-Kommission bei einem weiteren Punkt der Mautreform. Die CO2-Bilanz von Anhängern bleibt unberücksichtigt bei einer möglichen Mautermäßigung. Ein entsprechender Vorschlag der EU-Kommission, das zu ändern, scheiterte am Widerstand der EU-Mitgliedstaaten.

EU-Parlament stimmt Kompromiss zur Eurovignette zu

Diese Neuerungen entsprechen dem Kompromiss, den das EU-Parlament, die EU-Mitgliedsländer und die EU-Kommission Anfang Juli ausgehandelt hatten. Das Europaparlament hat die Neuerungen jetzt mit 475 Ja- gegen 96 Nein-Stimmen und bei 70 Enthaltungen angenommen. Formell muss diese Entscheidung jetzt noch einmal von den EU-Mitgliedstaaten im Rat bestätigt werden. 

Eine Verpflichtung für die Mitgliedstaaten, Mautermäßigungen für Lkw anzuwenden, entsteht durch die Neuerungen nicht. Sie setzen lediglich den Rahmen dafür, was EU-Mitgliedstaaten machen dürfen, wenn sie durch Mauterleichterungen Anreize für ZEV oder emissionsarme Lkw setzen möchten.

Markus Ferber begrüßt Förderung von Range-Extender-Lkw

Welche Folgen die Änderungen in der Praxis haben könnten, bewertet der Europaabgeordnete Markus Ferber. „Ich freue mich, dass das Europäische Parlament final grünes Licht für Anpassungen an der Eurovignette gegeben hat“, zeigt sich der CSU-Europaabgeordnete und Verkehrsexperte Markus Ferber grundsätzlich zufrieden über den Beschluss. Besonders freue er sich darüber, dass es jetzt Möglichkeiten gibt, die Maut auch für emissionsarme Lkw, die keine ZEV sind, deutlich zu senken.

„Solange wir die Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität in Europa noch nicht ausreichend und flächendeckend aufgebaut haben, können auch Brückentechnologien helfen, eine sofortige CO2-Minderung zu erreichen. Dazu gehören beispielsweise Fahrzeuge mit Range-Extender. Falls Mitgliedstaaten Elektrofahrzeuge vollständig von der Maut befreien, so sollen auch diese Range-Extender-Fahrzeuge einen höheren Mautrabatt bekommen. Damit werden marktreife Technologien gefördert und Klimaschutz im Hier und Jetzt ermöglicht“, teilt Ferber mit.

Neben Zustimmung äußert Ferber aber auch Kritik an Teilen des Beschlusses. Enttäuscht ist er, dass die CO2-Bilanz von Anhängern weiter nicht bei der Mautberechnung berücksichtigt werden soll. Immerhin hätten es die Verhandlungsführer des Europaparlaments geschafft, die EU-Kommission zu verpflichten, spätestens in drei Jahren die Möglichkeit dazu erneut in Erwägung zu ziehen.


Wichtigste Punkte: Was ändert sich bei der Lkw-Maut ab 2031?

  • Emissionsfreie Lkw: maximal 75 Prozent Mautermäßigung
  • Emissionsarme Lkw: maximal 50 Prozent Mautermäßigung
  • Vorher ist eine Entlastung für emissionsarme Fahrzeuge von 75 Prozent möglich
  • Keine Pflicht für Mitgliedstaaten zur Einführung von Mautrabatten, sie besteht auch aktuell nicht


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#Lkw-Maut Europa

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