Bundestag beschließt ersten Teil der Führerschein-Reform

06.11.2026 13:48 Uhr | Lesezeit: 3 min
Führerschein Lkw
Führerschein-Reform nimmt erste parlamentarische Hürde
©Foto: studio v-zwoelf/ AdobeStock

Der Bundestag hat den ersten Teil der Führerschein-Reform beschlossen. Ab 2027 sollen Digitalisierung, weniger Bürokratie und neue Ausbildungsmodelle die Kosten senken.

Die geplante Reform der Fahrausbildung hat eine erste parlamentarische Hürde genommen. Der Bundestag hat mit den Stimmen der schwarz-roten Koalition Änderungen am Straßenverkehrsgesetz und am Fahrlehrergesetz beschlossen. Ziel ist es, den Führerscheinerwerb digitaler, einfacher und vor allem günstiger zu machen.

Damit ist die Reform allerdings noch nicht abgeschlossen. Der Bundesrat muss den Änderungen noch zustimmen. Zudem soll in einem zweiten Schritt eine Verordnung folgen, die unter anderem Sonderfahrten sowie die theoretische und praktische Prüfung neu regelt. Die wesentlichen Änderungen sollen zum 1. Juli 2027 in Kraft treten.

Online-Theorie soll Fahrausbildung flexibler machen

Eine wesentliche Neuerung betrifft den Theorieunterricht. Fahrschüler sollen künftig selbst entscheiden können, ob sie die Inhalte digital per App, in hybrider Form oder weiterhin im Präsenzunterricht absolvieren.

Dadurch sollen Fahrschulen unter anderem Kosten für Unterrichtsräume reduzieren können. Gleichzeitig sind weniger Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten vorgesehen. Auch der Fragenkatalog für die theoretische Prüfung soll verkleinert werden.

Zahl der Sonderfahrten soll flexibler werden

Auch bei der praktischen Ausbildung sind Änderungen geplant. Bislang sind für den Pkw-Führerschein zwölf Sonderfahrten zu jeweils 45 Minuten vorgeschrieben. Dazu gehören Überland-, Autobahn- und Nachtfahrten.

Künftig soll die Anzahl nicht mehr starr vorgegeben werden. Stattdessen sollen die individuellen Fähigkeiten des Fahrschülers und die Einschätzung des Fahrlehrers darüber entscheiden, welcher Umfang erforderlich ist.

Auch die praktische Prüfung soll verkürzt werden. Für die Klasse B soll die Mindestfahrzeit von derzeit 30 auf 25 Minuten sinken, die gesamte Prüfungsdauer von 55 auf 40 Minuten.

Private Begleitpersonen sollen Fahrpraxis ermöglichen

Ein weiterer Baustein ist die sogenannte Fahrpraxis unter Anleitung. Fahrschüler sollen damit während ihrer Ausbildung zusätzliche Fahrerfahrung mit einer privaten Begleitperson sammeln können.

Voraussetzung sind eine bestandene theoretische Prüfung und mindestens sechs Fahrstunden in der Fahrschule. Die Begleitperson muss seit mindestens sieben Jahren den Pkw-Führerschein besitzen, darf höchstens einen Punkt in Flensburg haben und muss beispielsweise als Elternteil in einem besonderen Näheverhältnis zum Fahrschüler stehen.

Nach Änderungen im Verkehrsausschuss soll die Begleitperson nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch in einer Fahrschule vorbereitet werden.

Die Regelung soll allerdings nicht automatisch bundesweit gelten. Die einzelnen Bundesländer können selbst entscheiden, ob sie dieses Modell einführen.

Fahrschulpreise sollen transparenter werden

Mehr Transparenz soll zudem eine öffentliche Datenbank schaffen. Dort sollen Preise von Fahrschulen sowie Bestehensquoten veröffentlicht werden. Fahrschüler könnten Angebote dadurch leichter vergleichen.

Das Bundesverkehrsministerium beziffert die durchschnittlichen Kosten für einen Pkw-Führerschein der Klasse B derzeit auf rund 3.400 Euro.

Bundesverkehrsminister Steffen Bilger hält durch die Reform Einsparungen von mehreren hundert Euro und im günstigsten Fall von bis zu 1.000 Euro für möglich. Wie hoch die Entlastung tatsächlich ausfällt, bleibt allerdings offen.

Fahrlehrer bezweifeln große Einsparungen

Aus der Fahrschulbranche kommt deutliche Kritik. Fahrlehrerverbände bezweifeln insbesondere, dass die Reform die Führerscheinkosten in der angekündigten Größenordnung reduzieren kann.

Zu den wesentlichen Kostentreibern gehören weiterhin die Zahl der benötigten Fahrstunden, nicht bestandene Prüfungen sowie Personal-, Fahrzeug- und Betriebskosten.

Kritisch bewertet werden außerdem der mögliche vollständige Verzicht auf verpflichtenden Präsenzunterricht und die zusätzliche Fahrpraxis mit privaten Begleitpersonen. Verbände warnen davor, die angestrebten Kostensenkungen zulasten der Ausbildungsqualität oder Verkehrssicherheit zu erreichen.

Damit wird letztlich die konkrete Ausgestaltung der noch ausstehenden Verordnung entscheidend dafür sein, wie stark sich die Fahrausbildung ab 2027 tatsächlich verändert und ob der Führerschein für Fahrschüler spürbar günstiger wird.


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