Die Möglichkeit von Verbandsklagen im Umwelt- und Naturschutzrecht sei „ein Faktor, der nach wie vor zu erheblichen Verzögerungen beim Ausbau der Energieinfrastruktur führen kann und damit der durch die Festlegung des überragenden öffentlichen Interesses intendierten Beschleunigungswirkung entgegenstehen kann“, schreibt Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) in einem Brief an Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU), der der „Deutschen Presse-Agentur“ vorliegt.
Einschränkung oder Aussetzung des Verbandsklagerechts
Um beim Bau etwa von Straßen, Leitungen, Schienen oder Stromtrassen schneller voranzukommen, sei „eine Einschränkung, zumindest aber ein dreijähriges Aussetzen des Verbandsklagerechts für Infrastrukturmaßnahmen insbesondere im Energiebereich“ erforderlich, betonte Aiwanger. Die bisher bestehenden Klagemöglichkeiten für nicht direkt von den Bauprojekten betroffenen Umweltverbände verhinderten verlässliche Planungsgrundlagen und führten dadurch zu einer massiven Schwächung der Investitionsbereitschaft in die Energieinfrastruktur in Deutschland.
Klagemöglichkeiten bremsen Infrastrukturausbau aus
Auf Nachfrage erklärt Aiwanger, dass die bestehenden Klagemöglichkeiten den Ausbau der Energieinfrastruktur zum Teil massiv einbremsen würden. „Das ist weder den Bürgern im Land noch unserer Wirtschaft zu vermitteln. Wenn die Bundesregierung in den kommenden Jahren Investitionen von hunderten Milliarden Euro ermöglichen will, muss sie das Verbandsklagerecht ändern und eindampfen.“
Forderungen an das Bundeswirtschaftsministerium
Aiwangers Forderung an die Bundeswirtschaftsministerin geht aber noch weiter – so spricht er sich in dem Brief nicht nur dafür aus, dass die Ministerin sich „innerhalb des Bundeskabinetts und auf allen Ebenen“ für das Moratorium im Verbandsklagerecht einsetzen möge. Aus seiner Sicht wäre auch eine Änderung der sogenannten Aarhus-Konvention erforderlich. 2007 ratifizierte Deutschland das internationale Abkommen, welches eine Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten einfordert.
Bundesregierung will Klagerecht reformieren
Im aktuellen Koalitionsvertrag der Bundesregierung haben sich Union und SPD bereits auf Reformen im Klagerecht geeinigt: „Das Verbandsklagerecht vor Verwaltungsgerichten werden wir reformieren, straffen und auf die tatsächliche Betroffenheit ausrichten. Wir werden es bis auf das europarechtliche Mindestmaß absenken und durch Initiativen der Bundesregierung auf eine weitere internationale Reduzierung hinwirken.“