Die European Pallet Association e.V. (EPAL) hat am Freitag, 25. Juli, eine erste Version der Erklärung zur Konformität von EPAL Europaletten mit den Bestimmungen der EU-Verpackungsverordnung (PPWR – Packaging and Packaging Waste Regulation) veröffentlicht. Die EU-Verpackungsverordnung ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten, die Anwendung beginnt jedoch erst ab dem 12. August 2026. Für viele Bestimmungen ist sogar ein späterer Beginn der Anwendung geregelt, da noch nicht alle Ausführungsbestimmungen vorliegen oder ein längerer Übergangszeitraum notwendig ist. Mit der nun vorgelegten Konformitätserklärung wird von EPAL bestätigt, dass EPAL Europaletten wiederverwendbare Verpackungen sind, die den Anforderungen der PPWR entsprechen.
PPWR-Konformitätserklärung direkt von ihren Lieferanten
Konformitätserklärungen gemäß Art. 39 PPWR sind grundsätzlich vom Hersteller von Verpackungen selbst anzufertigen. Da EPAL Europaletten aber gemäß dem international einheitlichen Standard der EPAL hergestellt werden, kann EPAL die PPWR-Konformitätserklärung formulieren und den lizenzierten Herstellern und Reparaturbetrieben zur Verfügung stellen. Die Verwender von EPAL Europaletten erhalten die PPWR-Konformitätserklärung direkt von ihren Lieferanten, können die Konformitätserklärung aber auch bei EPAL anfragen.
EPAL Europaletten erfüllen alle Anforderungen
„Die Hersteller von EPAL Europaletten erhalten in zunehmender Zahl Anfragen nach einer PPWR-Konformitätserklärung für EPAL Europaletten, weil viele Unternehmen bei dem Einkauf von Paletten sicher sein wollen, dass sie hiermit in der Zukunft die Wiederverwendungsziele erfüllen, die in der PPWR geregelt sind“, sagte Dirk Hoferer, Präsident der EPAL. Diesem Wunsch der Kunden komme man gerne nach. Bernd Dörre, CEO der EPAL, fügte hinzu: „EPAL Europaletten erfüllen alle Anforderungen an die PPWR-Konformität von Verpackungen. Dies wird von uns in der PPWR-Konformitätserklärung nicht nur bestätigt, sondern auch kompakt erklärt.“
EPAL wird Konformitätserklärung regelmäßig anpassen
Wichtig für die Verwender von EPAL-Paletten ist laut Dörre: „Die Qualitätssicherung der EPAL mit circa 25.000 unangemeldeten Prüfungen pro Jahr wird in der Zukunft nicht nur die hohe Qualität, sondern auch die PPWR-Konformität von EPAL Europaletten gewährleisten.“ Einige Anforderungen der PPWR an Verpackungen werden von der EU-Kommission erst in den kommenden Monaten und Jahren in diversen Ausführungsbestimmungen im Detail geregelt. EPAL wird daher die PPWR-Konformitätserklärung regelmäßig anpassen, wenn dies aufgrund der Ausführungsbestimmungen zur PPWR erforderlich sein sollte.