Eltern behinderter Kinder dürfen aufgrund der Behinderung in ihrem Beruf nicht indirekt diskriminiert werden. Arbeitgeber müssen die Arbeitsbedingungen so anpassen, dass die Eltern ihren Betreuungspflichten nachkommen können und in ihrem Beruf nicht benachteiligt werden. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) im September entschieden.
Es gibt laut den Richtern allerdings eine Ausnahme: Das Unternehmen darf dabei nicht unverhältnismäßig belastet werden.
Der Fall: Italienische Mutter eines behinderten Kindes bittet um Versetzung
Konkret ging es in dem Fall um eine italienische Bahnhofsmitarbeiterin. Da sie sich um ihr vollinvalides Kind kümmern muss, bat sie den Arbeitgeber sie an einen Arbeitsplatz mit festen Arbeitszeiten zu versetzen.
Das Unternehmen setzte zwar eine vorläufige Lösung um, verweigerte aber einen dauerhaften Wechsel. Daher klagte die Mutter.
Auch mittelbare Diskriminierung wegen Behinderung am Arbeitsplatz verboten
Letztendlich landete der Fall vor dem EuGH, der verschiedene Fragen klären sollte. Dieser entschied: Das allgemeine Diskriminierungsverbot der EU-Richtline 2000/78 gilt auch für mittelbare „Mitdiskriminierung“ wegen einer Behinderung.
„Arbeitgeber müssen wissen: Verweigern sie es, die Bedingungen anzupassen, kann dies als Diskriminierung ausgelegt und teuer werden“, ordnet Rechtsanwalt Axel Salzmann im Rechtsblog der VerkehrsRundschau das Urteil näher ein.
Deutsche Richter müssen EuGH-Spruch beachten und ausdifferenzieren
In Deutschland sei das EU-Recht durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in nationale Recht umgesetzt.
Die deutschen Gerichte müssen das neue Urteil der obersten europäischen Richter bei ihrer Rechtsprechung künftig beachten. Sie müssen noch offene Detailfragen dort klären. Ein Beispiel, das Salzmann nennt: Welche Maßnahmen sind für einen Arbeitgeber noch zumutbar?
Was Arbeitgeber nun tun sollten
Auch Logistiker und deren HR-Verantwortliche sollten handeln, rät der Anwalt. Unter anderem sei es wichtig, rationale und sachgerechte Kriterien zu entwickeln, die als Basis für Einstellungen, Beförderung, Versetzung und Kündigung dienen. Die Bitte der Eltern behinderter Kinder einfach ablehnen sollte ein Personalverantwortlicher nicht.
Wie Arbeitgeber vorgehen sollten, wenn Mitarbeiter mit behinderten Kindern darum bitten, den Arbeitsplatz ihren Betreuungsbedürfnissen anzupassen, erfahren Abonnenten im Rechtsblog, den sie im Profiportal VRplus frei lesen können. Rechtsanwalt Axel Salzmann hat dort zudem die sechs wichtigsten Punkte in einer Handlungsempfehlung zusammengefasst.