Um die Klimaziele zu erreichen, sei eine Technologieoffenheit im Verkehrssektor notwendig, fordert Johannes Joslowski, der bei Agravis Raiffeisen in Münster für Neue Energie verantwortlich ist. Der reine Fokus auf Elektromobilität und Wasserstoff sei „für die nächste Dekade technologisch nicht umsetzbar“, sagte Joslowski. Deshalb müsse die EU ihre ideologisch getriebene Zero-Emission-Strategie überdenken, die ausschließlich auf Elektro- und Wasserstofffahrzeuge setze. Stattdessen brauche es bei der Dekarbonisierung des Schwerlastverkehrs „entschlossenes politisches Handeln zur Förderung alternativer Kraftstoffe“. Biogene Kraftstoffe wie CNG und LNG aus Biomethan oder HVO seien „aktuell die beste Alternative zu fossilen Energiequellen für den Güterverkehr“, so Joslowski.
Kritik am Vorschlag der EU-Kommission
Auch der jüngste Gesetzesvorschlag der EU-Kommission zur Mautbefreiung von Lkw greife zu kurz, kritisiert Joslowski. Laut Brüsseler Behörde sollen bis 2031 weiterhin nur Elektro- oder Wasserstoff-Lkw davon profitieren. Biogene Kraftstoffe blieben ausgeklammert. Dabei seien die Antriebstechnologien mit Bio-LNG oder Bio-CNG im Schwerlastbereich seit Jahren erprobt und ausgereift. Eine Mautbefreiung oder gezielte Investitionszuschüsse analog zu Elektro- und Wasserstofffahrzeugen würden „den Markthochlauf für Gasfahrzeuge befördern und rasch einen messbaren Beitrag für die Kraftstoffwende liefern“, so Joslowski. Zudem müsse alles getan werden, um den THG-Quotenpreis zu stabilisieren und den Markt für alternative Kraftstoffe zu sichern. Dazu gelte es, jetzt schnell die Lehren aus dem betrügerischen Missbrauch von Treibhausgaszertifikaten zu ziehen, der zu einem massiven Preisverfall der THG-Quoten geführt habe.
THG-Minderungsverpflichtung erhöhen
Außerdem plädiert die Agravis laut Johannes Joslowski dafür, die Mehrfachanrechnung für fortschrittliche Kraftstoffe abzuschaffen und die THG-Minderungsverpflichtung deutlich zu erhöhen und bis 2040 zu verlängern. Zum Portfolio der AGRAVIS gehören unter anderem Tankstellen. Daher ist sie als sogenannter Inverkehrbringer von fossilen Kraftstoffen im Rahmen der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) dazu verpflichtet, die CO2-Emissionen ihrer Produkte zu reduzieren.