Berufskraftfahrerqualifikation: Bundesregierung stimmt Vorschlag des Bundesrats zu

05.11.2025 08:34 Uhr | Lesezeit: 3 min
BKF-Qualitfikation: Lkw-Fahrer mit Karte vor Lkw
Die Bundesregierung hat einem Ergänzungsvorschlag des Bundesrates zur Novelle des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes zugestimmt
© Foto: Littlewolf1989/stock.adobe.com

Der Bundesrat hat eine Ergänzung zur Novelle des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes vorgeschlagen, dem hat die Bundesregierung nun zugestimmt.

Die Bundesregierung hat einem Ergänzungsvorschlag des Bundesrates zum Gesetzentwurf „zur Änderung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ zugestimmt, wie aus der Unterrichtung über die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung hervorgeht. Die Stellungnahme des Bundesrates bezieht sich auf Paragraf 3 Absatz 7 Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz.

Vorschlag des Bundesrates

Vorgeschlagen wird von der Länderkammer, nach Satz 1 folgenden Satz einzufügen: „Nach Abschluss der Ausbildung dient eine Kopie des Ausbildungsvertrags zusammen mit dem Nachweis über die bestandene Prüfung für längstens zwei Monate ab Bestehen der Prüfung als Nachweis über das Vorliegen einer Grundqualifikation beziehungsweise beschleunigten Grundqualifikation.“ Zur Begründung schreibt der Bundesrat: Mit dem Bestehen der Abschlussprüfung beziehungsweise der Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse ende das Ausbildungsverhältnis. In der Praxis entstehe hierdurch das Problem, „dass der angehende Berufskraftfahrer bis zum Erhalt des Fahrerqualifizierungsnachweises keinen gültigen Nachweis seiner Qualifikation besitzt, obwohl er nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsrecht als grundqualifiziert gilt“.

Rechtssichere und einheitliche Übergangsregelung

Durch die Aufnahme des neuen Satzes werde eine rechtssichere und einheitliche Übergangsregelung für den Nachweis der Berufskraftfahrerqualifikation bis zum Erhalt des Fahrerqualifizierungsnachweises geschaffen. Da eine Kopie des Ausbildungsvertrags auch im Rahmen der Ausbildung mitzuführen sei, müssten außer dem Nachweis der bestandenen Prüfung keine zusätzlichen Dokumente ausgestellt oder mitgeführt werden. Diesem Vorschlag stimmt die Bundesregierung ausweislich ihrer Gegenäußerung zu.

Novelle des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes

Die Novelle des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes betrifft unter anderem Regelungen zur Speicherung von Informationen über die Durchführung von E-Learning in Form des digitalen Unterrichts in synchroner und asynchroner Form in der Weiterbildung. Zudem sollen die erforderlichen Rechtsgrundlagen zur Speicherung der Daten über E-Learning beziehungsweise digitalen Unterricht im Berufskraftfahrerqualifikationsregister geschaffen werden. Gleichzeitig will die Bundesregierung damit auch die Regelungen zum Beispiel über die Anerkennung und Überwachung von Ausbildungsstätten an die neuen Regelungen zum digitalen Unterricht anpassen.



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