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Modernisierung der Berufskraftfahrer-Ausbildung: Gesetzesentwurf für E-Learning und Datenspeicherung

30.08.2024 09:38 Uhr | Lesezeit: 3 min
Berufskraftfahrer am Laptop
Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz soll novelliert werden (Symbolbild)
© Foto: Sidekick/AdobeStock

Mit der Novellierung sollen die erforderlichen Rechtsgrundlagen zur Speicherung der Daten über e-Learning beziehungsweise digitalen Unterricht im Berufskraftfahrerqualifikationsregister geschaffen werden.

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Die Bundesregierung plant, das Gesetz für Berufskraftfahrer zu modernisieren. Der Fokus liegt dabei auf der Einführung von Online-Lernangeboten, sowohl in Echtzeit als auch zeitversetzt. Diese Neuerung soll im Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz verankert werden.

Hintergrund und Ziele

Der Bundestag hatte die Regierung bereits in der letzten Wahlperiode aufgefordert, Regeln für E-Learning in der Berufskraftfahrerausbildung zu schaffen. Mit dem neuen Gesetzentwurf kommt die Regierung dieser Aufforderung nach.

Geplante Änderungen

  1. Datenspeicherung: Es sollen rechtliche Grundlagen geschaffen werden, um Informationen über digitale Lerneinheiten in einem zentralen Register zu speichern.
  2. Anpassung der Ausbildungsstätten: Die Regeln für die Anerkennung und Kontrolle von Ausbildungseinrichtungen werden an die neuen digitalen Unterrichtsformen angepasst.
  3. Datenschutz: Der Entwurf sieht vor, den Datenschutz bei der Übermittlung von gespeicherten Informationen zu verbessern.

Erweiterung des Qualifikationsregisters

Das bestehende Register für Berufskraftfahrerqualifikationen soll um ein zusätzliches Datenfeld erweitert werden. Dies ermöglicht es den zuständigen Behörden, die Einhaltung der EU-Vorgaben zum E-Learning in der Weiterbildung zu überprüfen. Diese Änderungen zielen darauf ab, die Ausbildung von Berufskraftfahrern zu modernisieren und flexibler zu gestalten, während gleichzeitig die Qualität und Rechtmäßigkeit der Ausbildung sichergestellt wird.

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