Im Tarifkonflikt für den öffentlichen Dienst der Länder sind laut einer dpa-Meldung weitere Warnstreiks möglich. Die Gewerkschaften machen ihre nächsten Schritte vom Verlauf der zweiten Verhandlungsrunde am 15. und 16. Januar abhängig.
Verdi-Chef Frank Werneke sagte in einem Videointerview der Deutschen Presse-Agentur in Berlin: „Wenn es notwendig ist, sind wir natürlich in der Lage, Streiks durchzuführen.“ Umfang und Ausmaß möglicher Aktionen hingen davon ab, ob es in der nächsten Gesprächsrunde zu Fortschritten komme.
Straßendienst auch im Winter ein mögliches Streikfeld
Werneke verwies laut dpa ausdrücklich auf den Straßendienst der Länder, insbesondere mit Blick auf die Wintermonate. Auch Straßenmeistereien könnten in Arbeitskämpfe einbezogen werden. „Ich bin mir sicher, unsere Kolleginnen und Kollegen werden sich von der Witterung nicht abhalten lassen“, sagte der Verdi-Vorsitzende.
Bereits in den vergangenen Jahren hatten die Gewerkschaften Straßenmeistereien bestreikt, auch im Winterdienst. Dabei werde sichergestellt, „dass keine Unfallgefährdungen auftreten“, betonte Werneke. Streikmaßnahmen richteten sich danach, wo mit vertretbarem Aufwand eine möglichst große Wirkung erzielt werden könne.
Tarifverhandlungen für Landesbeschäftigte
Die Tarifverhandlungen betreffen mehr als 900.000 Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst der Länder. Nach einem ergebnislosen Auftakt treffen sich Gewerkschaften und Arbeitgeber Mitte Januar erneut. Ein Abschluss soll möglichst nach einer dritten Runde Mitte Februar erreicht werden.
Auf rund 1,3 Millionen Beamtinnen und Beamte wird ein Tarifabschluss in der Regel in den einzelnen Ländern übertragen. Hessen ist von den laufenden Verhandlungen nicht betroffen, dort wird separat verhandelt.
Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder lehnt die Forderungen der Gewerkschaften nach sieben Prozent mehr Einkommen, mindestens aber 300 Euro, als unbezahlbar ab.
Weitere Bereiche ebenfalls betroffen
Neben dem Straßendienst nennt Verdi weitere Bereiche, in denen Warnstreiks möglich sind. Dazu zählen Kitas, Schulen und Bezirksämter sowie der öffentliche Nahverkehr, die Müllabfuhr und die Justiz. Auch Unikliniken fallen in der Regel unter den Ländertarifvertrag. Dort könnten nach Angaben der Gewerkschaft verschiebbare Operationen betroffen sein. Werneke betonte, dass Notdienstvereinbarungen die medizinische Grundversorgung sicherstellen.
In Berlin kam es bereits zu Arbeitsniederlegungen in Kitas, Schulen und Bezirksämtern. Werneke sprach von einer „sehr kämpferischen Stimmung“ unter den Beschäftigten und schloss weitere Aktionen nicht aus.
Blick auf einen möglichen Abschluss
Zuletzt hatten sich Gewerkschaften und Arbeitgeber im Jahr 2023 auf Sonderzahlungen und eine Lohnerhöhung von 5,5 Prozent geeinigt. In Gewerkschaftskreisen gilt ein Abschluss in ähnlicher Größenordnung wie im Tarifkonflikt für Bund und Kommunen als Mindestziel. Dort wurde im April eine Erhöhung in zwei Stufen von 3 und 2,8 Prozent vereinbart, mindestens aber 110 Euro.
Werneke wies Vorwürfe zurück, die Gewerkschaften stellten überzogene Forderungen. Ein Entgegenkommen der Arbeitgeber habe es bislang nicht gegeben. Für einen Durchbruch in einer möglichen dritten Verhandlungsrunde sei es aus seiner Sicht notwendig, dass die Arbeitgeber bereits in der zweiten Runde ein Angebot vorlegten.