Mit einer Anpassung des Eisenbahnrechts will der Bundestag die Entwicklung der sogenannten Schienenmaut bremsen, wie die dpa mitteilte. Die Abgeordneten stimmten am Abend dafür, den Eigenkapitalzins der Infrastrukturtochter DB InfraGO zu senken, um die Trassenpreise für Bahnunternehmen weniger stark steigen zu lassen. Davon kann insbesondere der Schienengüterverkehr profitieren, für den die Trassenentgelte einen wesentlichen Kostenblock darstellen.
Senkung des Eigenkapitalzinses soll Preisdruck mindern
Kern der beschlossenen Regelung ist laut dpa die Absenkung des Eigenkapitalzinssatzes von bisher 5,2 auf künftig 1,9 Prozent. Dadurch sinkt der Finanzbedarf von DB InfraGO, was wiederum die geforderten Trassenpreise dämpfen soll. Ohne diese Korrektur wären deutlich höhere Entgelte für die Nutzung des Schienennetzes wahrscheinlich gewesen.
Die Güterbahnen hatten zuvor vor spürbaren Mehrbelastungen gewarnt. Der Branchenverband Die Güterbahnen spricht nun von einem „Durchbruch für die Schiene“. Die Infrastruktur sei kein Renditeobjekt, sondern zentral für die Transportwende. Entsprechend wird die Entscheidung als Entlastung für Logistikunternehmen bewertet, die ihre Transporte auf der Schiene abwickeln
Funktionsweise der Trassenpreise
Die Trassenpreise sind Nutzungsgebühren, die Bahnunternehmen an DB InfraGO zahlen – unabhängig davon, ob es sich um private Güterbahnen oder die bundeseigene Deutsche Bahn handelt. Die Einnahmen fließen unter anderem in die Instandhaltung und den Betrieb des Schienennetzes. Über die Höhe dieser Gebühren entscheidet wesentlich der Finanzbedarf des Infrastrukturbetreibers, der nun durch die Zinssenkung sinken sol
Auswirkungen auf den Personenverkehr
Auch im Personenverkehr wäre ein deutlicher Anstieg der Trassenentgelte spürbar geworden. Die Politik wollte verhindern, dass steigende Kosten zu zusätzlichen Belastungen für Fahrgäste führen. Zwar steht der Güterverkehr bei der Entlastung im Fokus, doch auch das Bahnfahren könnte durch die Maßnahme vor deutlichen Preissteigerungen geschützt werden.
Weiterer politischer Prozess
Bevor die Regelung in Kraft treten kann, muss der Bundesrat noch zustimmen. Erst danach kann die Entgeltentwicklung offiziell angepasst werden. Mit der Entscheidung will die Politik eine stabile und planbare Grundlage für den zukünftigen Ausbau und die Nutzung der Schieneninfrastruktur schaffen.