Weniger böse Überraschungen
Der Gesetzgeber schränkt die Insolvenzanfechtung ein: Für Konkursverwalter wird es schwieriger, Zahlungen ihrer Mandanten zurückfordern.
Der Gesetzgeber schränkt die Insolvenzanfechtung ein: Für Konkursverwalter wird es schwieriger, Zahlungen ihrer Mandanten zurückfordern.
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