Niedrigwasser: Lkw-Fahrverbot soll bis 20. Dezember gelockert bleiben
Die Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw soll angesichts des anhaltenden Niedrigwassers bis zum 20. Dezember verlängert werden. Darauf verständigten sich die Verkehrsminister der Länder bei ihrer Konferenz in Hohenschwangau. Mit der Maßnahme sollen die Folgen eingeschränkter Transportmöglichkeiten auf den Wasserstraßen für Wirtschaft und Logistik abgemildert werden.
Bundesverkehrsminister Steffen Bilger verwies darauf, dass sich Bund und Länder bereits beim Auftreten der Niedrigwasserlage kurzfristig auf mehrere Maßnahmen verständigt hätten. Dazu habe auch die Aussetzung des Sonn- und Feiertagsfahrverbots gehört. Die Länderverkehrsminister hätten nun beschlossen, die entsprechende Ausnahme bis zum 20. Dezember zu verlängern.
Niedrigwasser bereitet der Wirtschaft weiter Probleme
Nordrhein-Westfalens Verkehrsminister Oliver Krischer machte deutlich, dass die Niedrigwasserlage weiterhin erhebliche Auswirkungen auf die Wirtschaft habe. Niedrigwasser und seine Folgen ließen sich zwar nicht vollständig beseitigen. Mit einzelnen Maßnahmen könnten die Belastungen jedoch reduziert werden.
Die Verlängerung der Ausnahme vom Fahrverbot bezeichnete Krischer als notwendige, wenn auch nicht ideale Maßnahme. Besonders Nordrhein-Westfalen ist als Standort entlang des Rheins von den Einschränkungen der Binnenschifffahrt betroffen.
Wasserstraßen langfristig widerstandsfähiger machen
Über die kurzfristigen Erleichterungen für den Straßengüterverkehr hinaus wollen Bund und Länder die Wasserstraßen stärker gegen länger andauernde Niedrigwasserperioden absichern. Dazu sollen Infrastrukturprojekte schneller vorangetrieben werden.
Nach Einschätzung Krischers dauern die entsprechenden Prozesse derzeit zu lange. Neben dem Abbau bürokratischer Hürden seien dafür ausreichend Personal und Ressourcen in der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung erforderlich. Auch niedrigwassergeeignete Schiffe könnten einen entscheidenden Beitrag leisten, um den Gütertransport bei ausgeprägten Trockenperioden aufrechtzuerhalten.
Bilger bekräftigte das Ziel, die Wasserstraße als wichtigen Verkehrsträger für den Gütertransport zu erhalten und zu stärken. Das Bundesverkehrsministerium wolle deshalb die Förderung für den Umbau auf niedrigwassergeeignete Schiffe in der bisherigen Höhe fortführen. Eine vorgesehene Kürzung werde zurückgenommen. Dazu liefen Gespräche mit dem Haushaltsausschuss des Bundestages und dem Bundesfinanzministerium.