Wegen neuer US-Zollvorgaben kommt es zu Einschränkungen beim postalischen Warenversand in die USA für Privat- und Geschäftskunden. Mit Ablauf des 22. August können Deutsche Post und DHL Paket vorerst keine Pakete und Warenpost International von Geschäftskunden in die USA mehr annehmen und befördern. Dies teilte die DHL Group in einer aktuellen Meldung mit.
Hintergrund ist die neue Executive Order „Suspending Duty-Free De Minimis Treatment for all Countries“, die ab dem 29. August in Kraft tritt und die bisherige Zollfreigrenze von 800 US-Dollar für kommerzielle Sendungen aufhebt. Die US-Zollbehörden verlangen neue Prozesse für den postalischen Versand, die von bisherigen Regelungen abweichen.
Laut DHL sind zentrale Punkte noch ungeklärt – etwa wie und von wem die Zollgebühren künftig erhoben werden, welche zusätzlichen Daten erforderlich sind und wie die Datenübermittlung an die US-Zollbehörde erfolgen soll. Nach Angaben der dpa sollen pro Artikel Zölle zwischen 80 und 200 US-Dollar fällig werden.
Privatpersonen weiterhin eingeschränkt versandfähig
Sendungen von Privatpersonen an Privatpersonen mit einem Warenwert bis 100 US-Dollar sind laut DHL weiterhin über den Postweg möglich, sofern sie als „Geschenk / gift“ deklariert sind. Auch Dokumente können wie gewohnt versendet werden. Diese Sendungen unterliegen künftig jedoch strengeren Kontrollen, um Missbrauch zu verhindern.
Pakete von Privatpersonen mit einem Warenwert über 100 US-Dollar können nur noch als Expresssendungen verschickt werden. Laut DHL liegt der Großteil der Privatkundenpakete ohnehin unter dem Schwellenwert von 100 US-Dollar, weshalb Privatkunden vergleichsweise wenig betroffen sind.
Kommerzielle Verzollung weiterhin möglich
Der Versand über DHL Express bleibt nach Angaben der DHL Group weiterhin möglich. Auch der kommerzielle Import unter Anwendung der geltenden Zollsätze besteht weiterhin – allerdings entfällt die bisherige Zollfreigrenze („De Minimis“) für alle kommerziellen Sendungen. Das betrifft auch Waren mit einem Wert unter 100 US-Dollar. Für Waren aus der EU beträgt der Zollsatz voraussichtlich 15 % des Warenwerts, einzelne Warengruppen können höher besteuert werden. Die Anmeldung erfolgt durch DHL als Verzollungsagent, die Zahlung der Abgaben richtet sich nach dem vereinbarten Incoterm.
Unterschiede zwischen postalischer und kommerzieller Verzollung
Die neuen Regelungen betreffen insbesondere die postalische Verzollung, die bislang über nationale Postunternehmen und den Weltpostvertrag abgewickelt wurde. Dieser Weg steht für kommerzielle Sendungen und Waren über 100 US-Dollar nun nicht mehr zur Verfügung. Die kommerzielle Verzollung – etwa über DHL Express – unterliegt strengeren Anforderungen und ist für alle Sendungen zollpflichtig, unabhängig vom Warenwert.
Branchenweite Auswirkungen und Ausblick
Die Änderungen betreffen alle Post- und Paketdienstleister weltweit. Auch PostEurop, die Vereinigung europäischer Postunternehmen, hat angekündigt, dass ihre Mitglieder den Versand über Postnetzwerke in die USA vorübergehend einschränken oder aussetzen müssen. Zuvor hatten bereits andere nationale Postfirmen ähnliche Schritte unternommen, darunter die Österreichische Post, die belgische bpost und die schwedisch-dänische Postnord.
DHL steht nach eigenen Angaben in engem Austausch mit den US-Behörden, um den postalischen Versand so bald wie möglich wieder aufnehmen zu können.