Der Landesverband Bayerischer Transport- und Logistikunternehmen (LBT) hat in einem aktuellen Schreiben an seine Mitglieder darauf hingewiesen, dass es beim Förderprogramm Umweltschutz und Sicherheit (US) sowie im Förderprogramm Weiterbildung 2026 eine wichtige Änderung gibt.
Das Bundesamt für Logistik und Mobilität habe dem Verband mitgeteilt, dass es bei den beiden Förderprogrammen – anders als bisher – die Fahrzeuge zum Fahrzeugstichtag künftig strenger und wortgetreu nach der Richtlinie berücksichtigen werde.
Bei beiden Programmen wird der Fördersatz je schweres Nutzfahrzeug berechnet, außerdem gibt es noch weitere Punkte. Aber aus diesem Grund ist beim Antrag auch ein entsprechendes Formular mit Fahrzeugnachweisen einzureichen.
Transportunternehmer aufgepasst: Stichtag für Fahrzeugnachweise im Formular: 1. Dezember 2025
In den vergangenen Förderperioden hatte die Behörde Fahrzeugnachweise, die zwischen dem Stichtag 1. Dezember des der Förderperiode vorangehenden Jahres und dem Tag der Antragstellung lagen „wohlwollend“ mitberücksichtigt. Das wird 2026 nun nicht mehr der Fall sein.
Nur die bis Stichtag ersten Dezember 2025 angemeldeten Fahrzeuge und die entsprechenden Fahrzeugnachweise werden bei der Förderung mitberücksichtigt. Fahrzeuge, die nach dem 1. Dezember angemeldet wurden, lassen sich bei den Fahrzeugnachweisen also nicht mehr mit melden und werden entsprechend bei den möglichen Fördergeldern nicht berücksichtigt.
Ausnahme für Unternehmensgründer: Fahrzeugnachweise der Lkw können bis zum Tag der Antragsstellung beigefügt werden
Die Behörde mache aber eine Ausnahme, so der LBT. Diese gilt für Unternehmensgründungen nach dem Stichtag 1. Dezember 2025. Wer sein Unternehmen nach diesem Stichtag gegründet habe und zuwendungsberechtigt sei, könne Fahrzeuge, die er nach dem 1. Dezember 2025 bis zum Tag der Antragsstellung zugelassen habe, in den Fahrzeugnachweisen mit aufführen. Hier wolle das BALM diese Fahrzeuge ausnahmsweise berücksichtigen.