Förderprogramm US 2026: BALM ändert Vorgehen bei Fahrzeug-Berücksichtigung

24.11.2025 11:42 Uhr | Lesezeit: 1 min
Eine Frauenhand präsentiert ein Sparschwein, im Hintergrund scheint die Sonne durch grüne Blätter
Achtung bei den Förderprogrammen Us und Weiterbildung für die Transport- und Logistikbranche: Sollen Fahrzeuge bei der Berechnung für die Förderung entsprechender Maßnahmen aus den Programmen berücksichtigt werden, müssen diese bis 1. Dezember 2025 angemeldet sein - Fahrzeugnachweise nach dieser Frist werden bei der Antragsauswertung vom Balm nicht mit berücksichtigt (Symbolbild)
© Foto: Maxxa_Satori/iStock/Getty Images Plus

Beim Förderprogramm Umweltschutz und Sicherheit (US) ändert sich bei der Antragsstellung ein wichtiger Punkt. Darauf weist der LBT hin.

Der Landesverband Bayerischer Transport- und Logistikunternehmen (LBT) hat in einem aktuellen Schreiben an seine Mitglieder darauf hingewiesen, dass es beim Förderprogramm Umweltschutz und Sicherheit (US) sowie im Förderprogramm Weiterbildung 2026 eine wichtige Änderung gibt.

Das Bundesamt für Logistik und Mobilität habe dem Verband mitgeteilt, dass es bei den beiden Förderprogrammen – anders als bisher – die Fahrzeuge zum Fahrzeugstichtag künftig strenger und wortgetreu nach der Richtlinie berücksichtigen werde.

Bei beiden Programmen wird der  Fördersatz je schweres Nutzfahrzeug berechnet, außerdem gibt es noch weitere Punkte. Aber aus diesem Grund ist beim Antrag auch ein entsprechendes Formular mit Fahrzeugnachweisen einzureichen.

Transportunternehmer aufgepasst: Stichtag für Fahrzeugnachweise im Formular: 1. Dezember 2025

In den vergangenen Förderperioden hatte die Behörde Fahrzeugnachweise, die zwischen dem Stichtag 1. Dezember des der Förderperiode vorangehenden Jahres und dem Tag der Antragstellung lagen „wohlwollend“ mitberücksichtigt. Das wird 2026 nun nicht mehr der Fall sein.

Nur die bis Stichtag ersten Dezember 2025 angemeldeten Fahrzeuge und die entsprechenden Fahrzeugnachweise werden bei der Förderung mitberücksichtigt. Fahrzeuge, die nach dem 1. Dezember angemeldet wurden, lassen sich bei den Fahrzeugnachweisen also nicht mehr mit melden und werden entsprechend bei den möglichen Fördergeldern nicht berücksichtigt.

Ausnahme für Unternehmensgründer: Fahrzeugnachweise der Lkw können bis zum Tag der Antragsstellung beigefügt werden

Die Behörde mache aber eine Ausnahme, so der LBT. Diese gilt für Unternehmensgründungen nach dem Stichtag 1. Dezember 2025. Wer sein Unternehmen nach diesem Stichtag gegründet habe und zuwendungsberechtigt sei, könne Fahrzeuge, die er nach dem 1. Dezember 2025 bis zum Tag der Antragsstellung zugelassen habe, in den Fahrzeugnachweisen mit aufführen. Hier wolle das BALM diese Fahrzeuge ausnahmsweise berücksichtigen.


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