Trassenpreise: Bundesverkehrsministerium kündigt Reform an

19.03.2026 14:15 Uhr | Lesezeit: 3 min
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Für den Schienengüterverkehr bedeutet das EuGH-Urteil laut VDV-Präsident Ingo Wortmann „keine Entwarnung“
© Foto: Deutsche Bahn AG/Oliver Lang

Nach dem EuGH-Urteil zum Trassenpreissystem sieht das Bundesverkehrsministerium Rechtssicherheit hergestellt, der VDV fordert von der Bundesregierung nun schnelles Handeln und kritisiert das jahrelange Nicht-Entscheiden.

Der Europäische Gerichtshofs (EuGH) hat eine Preisdeckelung im deutschen Trassenpreissystem für rechtswidrig erklärt. Für den Regionalverkehr waren die Kosten bisher gedeckelt, dies zu Lasten von Güter- und Fernverkehr. Der EuGH hat nun entschieden, dass dieser Preisdeckel nicht mit europäischem Recht vereinbar ist. Das EuGH-Urteil schafft aus Sicht des Bundesverkehrsministeriums (BMV) Rechtssicherheit und werde „bei den internen Prüfungen des BMV für eine Reform des Trassenpreissystems in die Überlegungen einbezogen“, erklärte ein Ministeriumssprecher in einer ersten Reaktion.

BMV kündigt Trassenpreisreform an

Mit dem Urteil des EuGH biete sich „nun auch die Gelegenheit einer anderen Verteilung der Kosten auf die unterschiedlichen Verkehrsarten auf der Schiene“, so der Sprecher des BMV. Man befinde sich „intensiv in Vorbereitung der Trassenpreisreform“ und werde „zeitnah mit möglichen Ansätzen auf die betroffenen Stakeholder zugehen“. Die internen Prüfungen für eine Reform des Trassenpreissystems laufen, so das BMW. Das Urteil werde nun in die Überlegungen einbezogen werden. Der derzeitige Zeitplan sieht laut BMV vor, dass „die Reform zur Fahrplanperiode 2027 wirksam wird“.

VDV kritisiert verkehrspolitisches Nicht-Entscheiden

Das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist aus Sicht des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmern (VDV) „keine Überraschung, sondern die Folge jahrelangen verkehrspolitischen Nicht-Entscheidens“, so der VDV-Präsident Ingo Wortmann. „Wer zentrale Reformen über mehrere Jahre nicht umsetzt, riskiert Eingriffe von außen. Jetzt braucht es tragfähige Entscheidungen statt kurzfristiger Korrekturen. Der Bund ist rechtlich, finanziell und verkehrspolitisch in der Verantwortung, die Folgen vollständig zu kompensieren.“ Erforderlich sei ein „einheitliches, markttragfähiges Preissystem“ für SPNV, auf Basis der unmittelbaren Kosten des Zugbetriebs, so Wortmann weiter.

Keine Entwarnung für den Schienengüterverkehr

Für den Schienengüterverkehr bedeute das EuGH-Urteil „keine Entwarnung“, sagte Wortmann. „Steigende Trassenpreise, Zusatzkosten und Netzengpässe führen bereits zur Rückverlagerung auf die Straße. Gleichzeitig verschärfen geopolitische Krisen im Nahen Osten die wirtschaftlich schwierige Situation in unserem Land, die Risiken für Energiepreise und die Versorgungssicherheit“, führte der VDV-Präsident aus. „Die Bundesregierung ist angetreten mit dem Ziel, den Bürgerinnen und Bürgern das Gefühl zurückzugeben, dass unser Land wieder besser funktioniert. Ein verlässlicher Schienenverkehr für Personen und Güter ist dafür ein zentraler Baustein. Und er braucht die entsprechenden politischen Prioritäten.“

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