EuGH kippt deutsche Regelung zur Trassenpreisbremse

19.03.2026 11:02 Uhr | Lesezeit: 3 min
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Der EuGH hat die deutsche Regelung zum Preisdeckel bei den Trassenpreisen für rechtswidrig erklärt
© Foto: Deutsche Bahn AG/Volker Emersleben

Der Europäische Gerichtshof hat deutsche Regelungen des Trassenpreissystems für europarechtswidrig erklärt. Forderungen nach einer grundlegenden Reform der Trassenpreise dürften dadurch Auftrieb erhalten.

Die deutsche Regelung zum Preisdeckel für die Schienennutzung im Nahverkehr ist dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zufolge rechtswidrig. Die Berechnung der Trassenpreise verstoße gegen EU-Vorgaben, weil sie zu unflexibel sei, urteilten die Richter in Luxemburg. Die InfraGo muss die Höhe der Entgelte von der Bundesnetzagentur genehmigen lassen. Weil die Bundesnetzagentur die beantragten Entgelte für das Jahr 2025 im Nahverkehr kürzte und stattdessen den Fern- und Güterverkehr mit höheren Trassenpreisen belastete, zogen die InfraGo und weitere Eisenbahnverkehrsunternehmen vor Gericht. Das mit dem Fall befasste Verwaltungsgericht Köln wandte sich an das höchste europäische Gericht, weil es Zweifel an der Vereinbarkeit der deutschen gesetzlichen Regeln mit EU-Recht hatte.

Zu wenig Spielraum für Infrastrukturbetreiber

Nach der EU-Richtlinie zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums dürfen die Mitgliedsstaaten zwar Rahmenregelungen für Trassenpreise festlegen. Die Geschäftsführung von Infrastrukturbetreibern wie InfraGo muss aber in ihrer Entscheidung unabhängig bleiben. Dies sei bei den deutschen Regeln nicht der Fall, hieß es aus Luxemburg. Nach den deutschen Entgeltvorschriften beschränke sich die Rolle der Betreiber offenbar darauf, eine mathematische Formel anzuwenden, ohne dabei über Spielraum zu verfügen, lautete das Urteil. Das Verwaltungsgericht Köln muss bei seiner Entscheidung nun die Auslegung des EuGH beachten.

Reform des Trassenpreissystems notwendig

„Dieses Urteil war erwartet worden. Ich hoffe, dass die Bundesregierung sich darauf vorbereitet hat und schnell für Klarheit sorgen wird“, sagte Matthias Gastel, Berichterstatter für Bahnpolitik der Grünen Bundestagsfraktion, in einer ersten Reaktion auf das Urteil. Das Trassenpreissystem müsse „für mehr Anreize sorgen, Güter auf die Schiene zu verlagern“, forderte Gastel. Dazu brauche es eine Orientierung an den Grenzkosten, wie es durch die EU empfohlen wird. „Die Trassenpreise müssen auf Jahre im Voraus stabil sein, so dass die Branche verlässlich kalkulieren kann. Dazu braucht es jetzt eine grundlegende Reform des Trassenpreissystems statt kurzfristiger politischer Eingriffe“, so Gastel weiter. „Das Trassenpreissystem muss grundlegend modernisiert werden. Ziel ist ein System, das Wachstum auf der Schiene ermöglicht, statt es auszubremsen.“



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