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Säumniszuschläge: Wie Speditionen und Logistiker teure Fehler vermeiden können

04.09.2025 11:03 Uhr
Uhr mit Geldscheinen
Die Uhr läuft weiter: Für jeden angefangenen Monat kommt ein Prozent der geschuldeten Steuersumme on top
© Foto: Firadoaw/stock.adobe.com (generiert mit KI)

Wer Steuern nicht oder zu spät begleicht, muss einen Säumniszuschlag ans Finanzamt zahlen. Was bei Zahlungen zu beachten ist, wie man gegensteuern und bei Zahlungsschwierigkeiten reagieren kann.

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Fristen des Finanzamts zu versäumen, kann schnell teuer werden. Dies gilt besonders, wenn Unternehmer festgesetzte oder angemeldete Steuern zu spät überweisen.

Wer Zahlungstermine nicht einhält, zahlt in diesem Fall einen Säumniszuschlag in Höhe von einem Prozent der Steuerschuld on top - und das für jeden angefangenen Monat, bis die geschuldete Summe beim Fiskus eingeht. Auf das Jahr hochgerechnet sind das satte zwölf Prozent. Die Finanzbehörde erzieht auf diese Art säumige Schuldner über den Geldbeutel. Sie berechnet die Strafgebühr automatisch, sobald das System keinen oder einen verspäteten Zahlungseingang meldet. Die Zahlungsfristen stehen entweder im Steuerbescheid oder sind gesetzlich festgelegt.

Umsatzsteuer-Fristen beachten

Reichen Firmen etwa ihre monatliche oder vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldung digital beim Finanzamt ein, müssen sie diese Steuer umgehend bezahlen…

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