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Neues Investitionsgesetz: Vorteile für Intralogistik

14.07.2025 16:10 Uhr | Lesezeit: 2 min
Stabel mit Münzen und Prozentzeichen
Vom Investitions-Booster profitiert auch die Intralogistik
© Foto: patpitchaya - stock.adobe.com

Das neue Gesetz zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland ist in Kraft. Wer bis Ende 2027 etwa in Elektrostapler oder Automatisierung investiert, kann sofort steuerlich profitieren. Das sind die Vorteile.

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Der Bundestag hat am Donnerstag, 26. Juni 2025, das Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland verabschiedet. Mit der Annahme des entsprechenden Gesetzentwurfs der Regierungsfraktionen (Drucksache 21/323) werden laut Bundestag verbesserte steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten und geplante Steuersenkungen für Unternehmen auf den Weg gebracht. Ziel ist es, Investitionen zu fördern und das Wirtschaftswachstum deutlich anzukurbeln.

Die Neuregelung sieht vor, dass Unternehmen bei Investitionen zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 in den ersten drei Jahren jeweils bis zu 30 Prozent der Anschaffungskosten steuerlich abschreiben können – ein erheblicher Liquiditätsvorteil, der bereits im ersten Jahr spürbar wird.

Vorteile für die Intralogistik-Branche

Was das konkret an Vorteilen für die Intralogistik bedeutet, fasst Gabelstapler & Lagertechnik-Hersteller Still zusammen. Er bezieht sich dabei insbesondere auf Investitionen für moderne Lagertechnik, Automatisierungslösungen und auch emissionsfreie Elektrostapler:

  • Umfangreiche steuerliche Entlastung bereits ab dem ersten Jahr
  • Sofortige Verbesserung der Liquidität
  • Leichter Zugang zu moderner Technik
  • Planungssicherheit und klare Rahmenbedingungen
  • Ab 2028 sinkt die Körperschaftsteuer

Besonders relevant ist dies laut Still für folgende Bereiche der Intralogistik:

  • Umstieg auf energieeffiziente Elektrostapler – neu oder gebraucht
  • Einführung oder Ausbau automatisierter Materialflüsse
  • Flottenerweiterung oder -modernisierung

Still rät außerdem: Der Investitionsbooster lasse sich mit bestehenden Förderprogrammen kombinieren – z.B. bei der Anschaffung emissionsfreier Elektrogabelstapler.

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